Dark Mode Light Mode

Warnung vor betrügerischen Wertpapierangeboten durch Kantonal Finanz

OpenIcons (CC0), Pixabay

Die Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat eine dringende Warnung hinsichtlich der Geschäftspraktiken von Kantonal Finanz herausgegeben. Dieses Unternehmen behauptet, in Städten wie New York, London und Zürich präsent zu sein und Finanz- sowie Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass Kantonal Finanz möglicherweise Anlegerinnen und Anleger irreführt, indem es Investitionsmöglichkeiten in Aktien von Starlink Inc. und Rubrik Inc. ohne die notwendigen Genehmigungen anbietet.

Kantonal Finanz ist nicht im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), noch wurde ein erforderlicher Wertpapierprospekt, der den Bedingungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) entspricht und von der BaFin genehmigt wurde, vorgelegt. Anlegerinnen und Anleger werden daher zur äußersten Vorsicht aufgerufen, sollten ihnen Wertpapiere über diese Plattform offeriert werden.

Am 22. März 2024 veröffentlichte die BaFin bereits eine offizielle Mitteilung, um auf die betrügerischen Vorgehensweisen von Kantonal Finanz aufmerksam zu machen, die zuletzt über die Webseite kantonalfinanz.com Aktivitäten nachging.

Hinweis auf Gefahren: Betrügerische Aktienangebote erfordern Vorsicht

Es wird immer wieder berichtet, dass Unbefugte versuchen, nicht existierende Aktien namhafter Unternehmen zu verkaufen. Nach der Bezahlung bleiben Anlegerinnen und Anleger häufig ohne die versprochenen Aktien zurück, während die Anbieter unerreichbar bleiben. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist in Deutschland streng geregelt, und ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt ist das Angebot solcher Wertpapiere unzulässig.

Im Fall von Kantonal Finanz gibt es keine solche Genehmigung. Die BaFin stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der nachgeprüft werden kann, ob für ein Wertpapierangebot ein gültiger Prospekt hinterlegt ist. Außerdem ist für das Angebot von Wertpapieren anderer Unternehmen eine BaFin-Zulassung erforderlich.

Hinweise zur Sicherheit: Umsicht bei Online-Investitionen empfohlen

Die BaFin, in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, empfiehlt, gerade bei Online-Investitionen besonders wachsam zu sein und potenzielle Investitionen sorgfältig zu prüfen. Durch eingehende Recherche lassen sich betrügerische Angebote oft frühzeitig erkennen und finanzielle Schäden vermeiden.

Diese Sicherheitswarnung basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Offizielle Mitteilung der BaFin:

Die BaFin hat Ermittlungen gegen Kantonal Finanz eingeleitet aufgrund des Verdachts, dass das Unternehmen ohne die nötigen Erlaubnisse Investitionen in Aktien von Starlink und Rubrik angeboten hat. Es fehlt sowohl an der notwendigen Zulassung nach gesetzlichen Vorgaben als auch an einem genehmigten Wertpapierprospekt für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren.

Anlegerinnen und Anleger sind daher angehalten, bei Online-Geldanlagen zu recherchieren und Vorsicht walten zu lassen, um Betrugsversuche zu vermeiden.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Mpox breitet sich weiter in Afrika aus: Erster Fall in Guinea gemeldet

Next Post

Warnung vor betrügerischer Webseite und Jobangeboten