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BaFin warnt vor GrunCall: Unerlaubte Finanzgeschäfte auf gruncall-markt.com

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten von GrunCall. Der Verdacht besteht, dass die Betreiber der Website gruncall-markt.com (ehemals gruncall.com) ohne behördliche Genehmigung Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Auf der Plattform wird Verbrauchern suggeriert, sie könnten mit Währungen, Indizes, Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln – doch Vorsicht ist geboten!

In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen nahezu identische Webseiten, mit ähnlichen Versprechen, ohne die erforderlichen Erlaubnisse operierten. Ein typisches Merkmal dieser Seiten ist die einleitende Phrase: „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“. Oft wird dabei mit professionell wirkenden Oberflächen und vermeintlich attraktiven Anlagemöglichkeiten geworben – ohne rechtliche Grundlage.

In Deutschland sind Finanz- und Wertpapierdienstleistungen streng reguliert, und jede Art von Finanzgeschäft erfordert eine Zulassung durch die BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein illegales Angebot. Wer sich unsicher ist, ob ein Anbieter über die nötige Zulassung verfügt, sollte unbedingt die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren, um sich vor betrügerischen Anbietern zu schützen.

Diese Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll Verbraucher vor potenziellen finanziellen Schäden bewahren. Seien Sie wachsam und prüfen Sie genau, mit wem Sie Ihre Investitionen tätigen!

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