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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.06.2023 bis 31.05.2024 Dynamic Global Balance DE000A0EAWB2

Edar (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.06.2023 bis 31.05.2024

Dynamic Global Balance

ISIN Nr.: DE000A0EAWB2

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, werden mindestens 51% des Fondsvermögens weltweit in Aktien und verzinslichen Wertpapieren, Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds sowie in Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index abbilden, investiert. Die Allokation von Aktien und Renten wird regelmäßig unter Verwendung einer regelgebunden dynamischen Asset Allocation Strategie angepasst. Die Gewichtung der Anlagekategorien Aktien und Renten kann dabei jeweils bis zu 100% des Fondsvermögens betragen. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/​oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Mai 2024 erzielte der Fonds einen Wertzuwachs von 4,1% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).

Dynamic Global Balance

Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE000A0EAWB2 4,1% 0,4% 12,7%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.5.2024
Angaben auf Euro-Basis

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits an.

Im Berichtszeitraum bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/​Gaza, aber auch die anfangs immer noch hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken, die sich bereits zuvor von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet hatten, die Zinsen weiter an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende Mai 2024 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.

Das Portfoliomanagement richtete den Anlagefokus im Geschäftsjahresverlauf auf Aktieninvestments, wobei die Allokation mittels Engagements in Aktienindexfonds (ETFs) erfolgte. Hinsichtlich der Branchenallokation war das Aktienportefeuille breit aufgestellt, regional lag der Schwerpunkt auf den USA vor Europa sowie Japan und den Schwellenländern.

Die Aktienmärkte der Industrieländer verzeichneten im Berichtszeitraum teils deutliche Kurssteigerungen. So konnten z.B. die US-Börsen (gemessen am S&P 500) per Saldo kräftige Kurszuwächse verbuchen, getrieben insbesondere von den Technologiewerten, die vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“ profitierten. Auch der deutsche Aktienmarkt (gemessen am DAX) legte spürbar zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Zudem ließ die im weiteren Jahresverlauf in der Eurozone nachlassende Inflation am Markt Erwartungen auf ein Ende des Zinsanstiegs und Zinssenkungen im Folgejahr aufkommen. An den Börsen der Emerging Markets fielen die Kurszuwächse hingegen merklich geringer aus.

Innerhalb des Anleiheportefeuilles war der Fokus des Fonds nach wie vor auf Anleihen aus Europa, vor allem aus dem Euroraum gerichtet. Hinsichtlich der Emittentenstruktur favorisierte das Portfoliomanagement Unternehmensanleihen. Zudem legte es in Covered Bonds (gedeckte Schuldverschreibungen) und Staatspapiere inklusive Titel staatsnaher Emittenten an.

An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten – wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Anleihemärkte uneinheitlich. Bei Staatsanleihen verzeichneten u.a. deutsche und US-amerikanische Zinstitel einen Renditeanstieg, begleitet von ermäßigten Anleihekursen. Bei Corporate Bonds kamen insbesondere High Yield Bonds ihre hohen Zinskupons sowie sich einengende Risikoprämien zugute.

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne durch den Verkauf inländischer Investmentanteile.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Vermögensübersicht zum 31.05.2024

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Institute 12.866.074,50 19,95
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 3.893.824,00 6,04
Unternehmen 1.759.684,40 2,73
Summe Anleihen: 18.519.582,90 28,72
2. Investmentanteile:
Indexfonds 45.252.814,96 70,18
Summe Investmentanteile: 45.252.814,96 70,18
3. Bankguthaben 599.677,85 0,93
4. Sonstige Vermögensgegenstände 197.502,70 0,31
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -91.268,40 -0,14
III. Fondsvermögen 64.478.310,01 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.05.2024

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am
Fondsvermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 18.519.582,90 28,72
Verzinsliche Wertpapiere
5,6250 % Banco Comercial Português 23/​02.10.2026 MTN (PTBCP2OM0058) EUR 700 700 % 101,9210 713.447,00 1,11
3,5000 % Banco Santander 24/​09.01.2028 MTN (XS2743029253) EUR 500 1.000 500 % 99,0930 495.465,00 0,77
1,2500 % Banco Santander Totta 17/​26.09.27 MTN PF (PTBSRJOM0023) EUR 2.000 2.500 500 % 93,1130 1.862.260,00 2,89
1,9490 % Bank of America 22/​27.10.26 MTN (XS2462324232) EUR 340 % 97,3080 330.847,20 0,51
3,7500 % Brenntag Finance 24/​24.04.2028 MTN (XS2802928775) EUR 600 600 % 99,0860 594.516,00 0,92
2,8750 % Caixa Geral de Depositos Finance 22/​15.06.2026 MTN (PTCGDNOM0026) EUR 200 300 % 98,9030 197.806,00 0,31
1,6250 % Caixabank 22/​13.04.26 MTN (XS2468378059) EUR 500 % 98,0450 490.225,00 0,76
4,6250 % Caixabank 23/​16.05.2027 MTN (XS2623501181) EUR 200 % 101,1130 202.226,00 0,31
4,7770 % Celanese US Holdings 22/​19.07.2026 (XS2497520705) EUR 200 % 101,1420 202.284,00 0,31
1,3750 % Danske Bank 22/​17.02.27 MTN (XS2443438051) EUR 250 % 95,6800 239.200,00 0,37
5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​05.02.2027 MTN (DE000A30WF84) EUR 250 % 101,1750 252.937,50 0,39
0,0100 % DZ HYP 21/​26.10.26 MTN PF (DE000A3E5UY4) EUR 500 % 92,1760 460.880,00 0,71
5,8750 % ELO 24/​17.04.2028 MTN (FR001400PIA0) EUR 600 600 % 99,7040 598.224,00 0,93
4,7500 % Hamburg Commercial Bank 24/​02.05.2029 MTN (DE000HCB0B36) EUR 500 1.150 650 % 100,3270 501.635,00 0,78
0,1250 % Holding d’Infra Metiers Environ. 21/​16.09.25 (XS2385389551) EUR 250 % 94,6390 236.597,50 0,37
2,1250 % ING Groep 22/​23.05.2026 (XS2483607474) EUR 300 % 98,3260 294.978,00 0,46
3,8750 % ING Groep 24/​12.08.2029 MTN (XS2764264607) EUR 800 800 % 99,9150 799.320,00 1,24
1,2500 % ING Group 22/​16.02.27 (XS2443920249) EUR 200 % 95,7250 191.450,00 0,30
1,2070 % Prosus 22/​19.01.26 Reg S (XS2430287529) EUR 250 250 % 95,4210 238.552,50 0,37
4,7500 % Raiffeisen Bank Int 23/​26.01.2027 (XS2579606927) EUR 200 % 100,5900 201.180,00 0,31
4,1250 % Raiffeisen Bank International 22/​08.09.2025 MTN (XS2526835694) EUR 300 % 99,9870 299.961,00 0,47
4,6250 % Raiffeisen Bank International 24/​21.08.2029 MTN (XS2765027193) EUR 300 300 % 98,9560 296.868,00 0,46
3,7500 % RCI Banque 24/​04.10.2027 (FR001400P3D4) EUR 800 1.210 410 % 99,0990 792.792,00 1,23
5,3500 % Tapestry23/​27.11.2033 S . (XS2720095541) EUR 480 480 % 101,1855 485.690,40 0,75
5,7500 % Volksbank Wien 24/​21.06.2034 (AT000B122270) EUR 900 900 % 99,4460 895.014,00 1,39
3,6250 % Volkswagen Leasing 24/​11.10.2026 MTN (XS2745344601) EUR 470 670 200 % 99,3520 466.954,40 0,72
Verbriefte Geldmarktinstrumente
4,5060 % ABN AMRO Bank 24/​15.01.2027 MTN (XS2747616105) EUR 600 1.200 600 % 100,5900 603.540,00 0,94
0,6250 % Banco de Sabadell 16/​10.06.24 PF (ES0413860547) EUR 500 % 99,9450 499.725,00 0,78
4,6240 % Barclays Bank 24/​08.05.2028 MTN (XS2815894071) EUR 1.020 1.020 % 100,1860 1.021.897,20 1,58
4,5640 % Canadian Imperial Bank 24/​29.01.2027 MTN (XS2755443459) EUR 500 730 230 % 100,6730 503.365,00 0,78
4,3750 % Carrier Glob 23/​29.05.2025 S.WI (XS2751688743) EUR 200 820 620 % 100,3100 200.620,00 0,31
4,6400 % Commerzbank 24/​12.03.2027 MTN (DE000CZ45YA3) EUR 200 500 300 % 100,4070 200.814,00 0,31
4,4150 % Cooperat Rabobank 23/​03.11.2026 MTN (XS2712747182) EUR 700 1.200 500 % 100,8740 706.118,00 1,10
4,6240 % Intesa Sanpaolo 23/​16.11.2025 MTN (XS2719281227) EUR 1.420 1.420 % 100,6140 1.428.718,80 2,22
4,4820 % Lloyds Banking Group 24/​05.03.2027 MTN (XS2775724862) EUR 510 510 % 100,3940 512.009,40 0,79
4,5850 % Morgan Stanley 24/​19.03.2027 (XS2790333616) EUR 500 910 410 % 100,2930 501.465,00 0,78
Investmentanteile 45.252.814,96 70,18
Gruppenfremde Investmentanteile 45.252.814,96 70,18
AMUNDI MSCI USA SRI CLI Net Ze Ambi Pab UCITS ETF (IE000R85HL30) (0,180%) Stück 69.528 145.111 75.583 EUR 100,9080 7.015.931,42 10,88
iSh. IV-Sust. MSCI Em. Markets SRI UCITS ETF USD (IE00BYVJRP78) (0,250%) Stück 1.235.494 929.099 655.467 EUR 6,2820 7.761.373,31 12,04
iShares II-MSCI Europe SRI UCITS ETF ETF EUR Acc (IE00B52VJ196) (0,200%) Stück 125.524 97.785 120.915 EUR 70,5800 8.859.483,92 13,74
iShares IV PLC – iShares MSCI Japan SRI UCITS ETF (IE00BYX8XC17) (0,200%) Stück 895.530 981.884 1.578.611 EUR 6,3450 5.682.137,85 8,81
iShares VI Edge MSCI Eur.Min.Volatility ESG Acc (IE00BKVL7D31) (0,250%) Stück 1.042.805 735.944 985.623 EUR 7,3820 7.697.986,51 11,94
Ishs. VI E.MSCI usa M.V.e USD (Acc) (IE00BKVL7331) (0,200%) Stück 1.202.497 890.721 406.882 EUR 6,8490 8.235.901,95 12,77
Summe Wertpapiervermögen 63.772.397,86 98,91
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 599.677,85 0,93
Bankguthaben 599.677,85 0,93
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 596.460,71 % 100 596.460,71 0,93
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Britische Pfund GBP 76,13 % 100 89,30 0,00
US Dollar USD 3.389,33 % 100 3.127,84 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 197.502,70 0,31
Zinsansprüche EUR 176.685,43 % 100 176.685,43 0,27
Quellensteueransprüche EUR 20.817,27 % 100 20.817,27 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten -91.268,40 -0,14
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -91.268,40 % 100 -91.268,40 -0,14
Fondsvermögen 64.478.310,01 100,00
Anteilwert 75,57
Umlaufende Anteile 853.253,482

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 31.05.2024
Britische Pfund GBP 0,852550 = EUR 1
US Dollar USD 1,083600 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,8750 % Aareal Bank 23/​18.05.2026 S.212 MTN PF (DE000AAR0397) EUR 700 700
2,8750 % Aareal Bank 24/​10.05.2028 MTN (DE000AAR0405) EUR 1.000 1.000
3,2500 % Adif – Alta Velocidad 24/​31.05.2029 MTN (ES0200002105) EUR 1.000 1.000
3,6250 % AIB Group 22/​04.07.2026 (XS2491963638) EUR 250
0,8750 % Alfa Laval Treasury International 22/​18.02.26 MTN (XS2444281260) EUR 250
3,3750 % American Medical Systems Europe 24/​08.03.2029 (XS2772266420) EUR 1.500 1.500
4,1250 % American Tower 23/​16.05.2027 (XS2622275886) EUR 300
3,5270 % ANZ New Zealand (Intl) 24/​24.01.2028 MTN (XS2752585047) EUR 370 370
3,5000 % ASML Holding 23/​06.12.2025 MTN (XS2631416950) EUR 300
3,5500 % AT & T 23/​18.11.2025 (XS2590758400) EUR 300
3,6520 % Australia and NZ Bank Group 23/​20.01.2026 MTN (XS2577127884) EUR 200
4,8500 % Austria 09/​15.03.26 MTN 144a (AT0000A0DXC2) EUR 5.350 5.350
1,7500 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​26.11.25 MTN (XS2485259241) EUR 200
4,1250 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 23/​10.05.2026 MTN (XS2620201421) EUR 500
4,0000 % Banco de Sabadell 24/​15.01.2030 MTN (XS2745719000) EUR 400 400
4,6250 % Banco Santander 23/​18.10.2027 MTN (XS2705604077) EUR 1.200 1.200
5,0000 % Banco Santander 24/​22.04.2034 MTN (XS2751667150) EUR 500 500
3,7500 % Banco Santander Totta 23/​11.09.2026 (PTBSPCOM0006) EUR 900 900
4,6250 % Bank of Ireland Group 23/​13.11.2029 MTN (XS2717301365) EUR 400 400
0,0100 % Banque Fédérative Crédit Mu. 21/​11.05.26 MTN (FR0014002S57) EUR 200
4,0000 % Banque Stellantis France 23/​21.01.2027 MTN (FR001400JEA2) EUR 600 600
3,5000 % Banque Stellantis France 24/​19.07.2027 MTN (FR001400N5B5) EUR 600 600
2,8850 % Barclays 22/​31.01.2027 MTN (XS2487667276) EUR 250
4,0000 % Bayer 23/​26.08.2026 MTN (XS2630111982) EUR 270
7,0000 % Bayerische Landesbank 23/​05.01.2034 MTN (XS2696902837) EUR 1.100 1.100
3,5000 % Bayerische Landesbank 23/​11.01.2027 (DE000BLB6J02) EUR 500 500
4,3750 % Bayerische Landesbank 23/​21.09.2028 MTN (XS2721113160) EUR 1.000 1.000
2,7500 % Berlin Hyp 24/​07.05.2027 MTN (DE000BHY0GY7) EUR 320 320
3,0000 % BMW US Capital 24/​02.11.2027 MTN (DE000A3LT431) EUR 680 680
0,3750 % BPCE 22/​02.02.26 MTN (FR0014007VF4) EUR 200
4,1250 % BPCE 23/​10.07.2028 MTN (FR001400J2V6) EUR 200 200
3,8750 % BPCE 24/​11.01.2029 MTN (FR001400N4L7) EUR 800 800
4,7500 % CA Auto Bank [Irish Branch] 23/​25.01.2027 MTN (XS2708354811) EUR 540 540
3,3750 % Cajamar caja Rural 24/​25.07.2029 (ES0422714206 ) EUR 900 900
3,5000 % Carlsberg Breweries 23/​26.11.2026 MTN (XS2624683301) EUR 250
3,7500 % Compagnie de Saint-Gobain 23/​29.11.2026 MTN (XS2723549528) EUR 700 700
4,0000 % Crédit Agricole 22/​12.10.2026 MTN (FR001400D0Y0) EUR 300
5,5000 % Credit Suisse (London Branch) 23/​20.08.2026 MTN (XS2589907653) EUR 500
3,7060 % Danone 23/​13.11.2029 MTN (FR001400LY92) EUR 600 600
4,5000 % Danske Bank 23/​09.11.2028 MTN (XS2715918020) EUR 600 600
3,6250 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​13.10.2026 MTN PF (DE000A31RJS7) EUR 1.000 1.000
4,5000 % DNB Bank (London Branch)23/​19.07.2028 MTN (XS2652069480) EUR 570 570
3,6250 % DNB Bank 23/​16.02.2027 (XS2588099478) EUR 220
4,3750 % DS Smith 23/​27.07.2027 MTN (XS2654097927) EUR 420 420
3,3750 % DZ Hyp 23/​31.01.2028 MTN (DE000A351XK8) EUR 500 500
3,7500 % Electricité de France 23/​05.06.2027 MTN (FR001400M9L7) EUR 300 300
5,2500 % EnBW Energie Baden-Württemberg 24/​23.01.2084 (XS2751678272) EUR 400 400
3,7500 % Engie 23/​06.09.2027 MTN (FR001400KHF2) EUR 300 300
6,6510 % EPH Fin International AS 23/​13.11.2028 MTN (XS2716891440) EUR 1.980 1.980
1,0000 % France O.A.T. 15/​25.11.25 (FR0012938116) EUR 2.750 2.750
3,1000 % Germany 23/​12.12.2025 S.2Y (DE000BU22031) EUR 12.000 12.000
3,6250 % Hamburg Commercial Bank 24/​30.01.2026 MTN (DE000HCB0B28) EUR 610 610
4,0000 % Hungary 24/​25.07.2029 (XS2753429047) EUR 760 760
3,3750 % Infineon Technologies 24/​26.02.2027 MTN (XS2767979052) EUR 500 500
4,0000 % Intesa Sanpaolo 23/​19.05.2026 MTN (XS2625195891) EUR 250
4,3750 % Intesa Sanpaolo 23/​29.08.2027 MTN (XS2673808486) EUR 850 850
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/​08.03.2028 MTN (XS2592650373) EUR 500
4,6250 % Jyske Bank 22/​11.04.2026 MTN (XS2544400786) EUR 480
4,8750 % Jyske Bank 23/​10.11.2029 MTN (XS2715957358) EUR 540 540
4,5000 % KBC Groep 23/​06.06.2026 MTN (BE0002950310) EUR 800
3,7500 % Kering 23/​05.09.2025 MTN (FR001400KI02) EUR 700 700
2,3750 % Kfw 24/​05.08.2027 MTN (DE000A351Y94) EUR 600 600
0,2500 % LeasePlan Corporation 21/​07.09.26 MTN (XS2384269101) EUR 300
4,6250 % Logicor Financing 24/​25.07.2028 MTN (XS2753547673) EUR 480 480
4,3750 % Mediobanca – Banca Credito Fin. 23/​01.02.2030 MTN (XS2729836234) EUR 610 610
3,2500 % Mediobanca – Banca Credito Fin. 24/​30.11.2028 MTN (IT0005579807) EUR 1.500 1.500
0,1840 % Mizuho Financial Group 21/​13.04.26 MTN (XS2329143510) EUR 250
3,6250 % Motability Operations Group 24/​24.07.2029 MTN (XS2742660157) EUR 380 380
2,1790 % National Grid 22/​30.06.2026 MTN (XS2486461010) EUR 250
0,4100 % National Grid North America 22/​20.01.26 MTN (XS2434710799) EUR 370
4,5000 % Nationwide Building Society 23/​01.11.2026 MTN (XS2710354544) EUR 1.000 1.000
2,0000 % NatWest Markets 22/​27.08.25 MTN (XS2485553866) EUR 250
0,0000 % Netherlands Government 22/​15.01.26 (NL0015000QL2) EUR 5.930 5.930
3,6250 % Nordea Bank 23/​10.02.2026 MTN (XS2584643113) EUR 410
3,3750 % Paccar Financial Europe 23/​15.05.2026 MTN (XS2621812192) EUR 300
0,5000 % RCI Banque 22/​14.07.25 MTN (FR0014007KL5) EUR 210
4,6250 % RCI Banque 23/​13.07.2026 MTN 216 (FR001400F0U6) EUR 250
3,6250 % Robert Bosch 23/​06.02.2027 MTN (XS2629470506) EUR 300
3,9700 % Sandoz Finance 23/​17.04.2027 (XS2715297672) EUR 1.000 1.000
0,5000 % Santander Consumer Bank 22/​11.08.25 MTN (XS2441296923) EUR 300
3,7500 % Santander Consumer Finance 24/​17.01.2029 MTN (XS2747776487) EUR 1.300 1.300
3,3200 % Shinhan Bank 24/​29.01.2027 (XS2740452649) EUR 1.000 1.000
4,0000 % Siemens Energy 23/​05.04.2026 (XS2601458602) EUR 200
4,0000 % Skandinaviska Enskilda Banken 09.11.2026 (XS2553798443) EUR 250
3,8750 % Svenska Hdbk 23/​10.05.2027 MTN (XS2715276163) EUR 770 770
4,6250 % Swedbank 23/​30.05.2026 MTN (XS2629047254) EUR 500
6,7500 % Telefónica Europe 23/​Und (XS2646608401) EUR 700 700
5,2500 % Teleperformance 23/​22.11.2028 MTN (FR001400M2F4) EUR 600 600
4,0000 % Traton Finance Lux 23/​16.09.2025 MTN (DE000A3LHK72) EUR 200
4,6000 % UniCredit 23/​14.02.2030 MTN (IT0005570988) EUR 880 880
5,3750 % UNICREDIT 24/​16.04.2034 MTN (IT0005580102) EUR 1.350 1.350
4,3000 % UniCredit 24/​23.01.2031 MTN (IT0005580656) EUR 1.000 1.000
2,8750 % UniCredit Bank Austria 24/​10.11.2028 MTN PF (AT000B049952) EUR 500 500
3,6250 % UniCredit Bk Czech Republic Slovakia 23/​15.02.2026 (XS2585977882) EUR 200
5,8750 % Valéo 23/​12.04.2029 MTN (FR001400L9Q7) EUR 800 800
5,9930 % Veolia Environnement 23/​und. (FR001400KKC3) EUR 600 600
4,1250 % Vestas Wind Systems 23/​15.06.2026 MTN (XS2597973812) EUR 270
4,2500 % Volkswagen Bank 23/​07.01.2026 MTN (XS2617442525) EUR 200
7,8750 % Volkswagen International Finance 22/​und. (XS2675884733) EUR 500 500
3,8750 % Volvo Treasury 23/​29.08.2026 MTN (XS2671621402) EUR 460 460
3,7030 % Westpac Banking Corp 23/​16.1.2026 MTN (XS2575952853) EUR 250
1,0990 % Westpac Sec. NZ (London Br.) 22/​24.03.26 MTN (XS2448001813) EUR 500
4,4670 % Zürcher Kantonalbank 23/​15.09.2027 (CH1290222392) EUR 800 800
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,7500 % American Medical Systems Europe 22/​08.03.25 (XS2454766473) EUR 410
2,6250 % Caixabank 14/​21.03.24 PF (ES0440609248) EUR 500
4,3750 % Carrier Global 23/​29.05.2025 Reg S (XS2723569559) EUR 820 820
5,5380 % Hamburg Commercial Bank 23/​05.12.2025 IHS MTN (DE000HCB0B02) EUR 2.000 2.000
4,8750 % Hamburg Commercial Bank 23/​17.03.2025 MTN (DE000HCB0BS6) EUR 500
0,2500 % ING-DiBa 18/​09.10.23 MTN PF (DE000A1KRJR4) EUR 300
3,1250 % L’Oréal 23/​19.05.2025 MTN (FR001400HX73) EUR 300
4,4880 % LB Baden-Württemberg 24/​09.11.2026 MTN (DE000LB39BG3) EUR 900 900
2,2640 % Mitsubishi UFJ Financial Group 22/​14.06.2025 MTN (XS2489981485) EUR 290
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
AIS-AM.IDX MSCI USA SRI PAB DR AH EUR (LU1861136247) (0,180%) Stück 12.765 122.092

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: (Basiswerte: EURO-SCHATZ JUN 24, EURO-SCHATZ MAR 24) EUR 12.578
Verkaufte Kontrakte: (Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 24, EURO-BOBL MAR 24, EURO-BOBL SEP 23, EURO-SCHATZ DEC 23, EURO-SCHATZ SEP 23) EUR 25.629

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 110.677,47
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 528.440,82
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 42.078,54
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -47,89
5. Sonstige Erträge EUR 1.398,93
Summe der Erträge EUR 682.547,87
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -425,28
davon: Bereitstellungszinsen EUR -424,33
2. Verwaltungsvergütung EUR -1.031.419,98
davon: Kostenpauschale EUR -1.031.419,98
3. Sonstige Aufwendungen EUR -1.615,31
davon: Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -1.615,31
Summe der Aufwendungen EUR -1.033.460,57
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -350.912,70
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 2.883.402,37
2. Realisierte Verluste EUR -873.914,56
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 2.009.487,81
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.658.575,11
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.342.141,29
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 704.144,99
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.046.286,28
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.704.861,39

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 65.625.606,21
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -1.140.955,51
2. Mittelzufluss (netto ) EUR -3.758.970,94
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 1.998.872,58
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -5.757.843,52
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 47.768,86
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.704.861,39
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.342.141,29
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 704.144,99
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 64.478.310,01

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 4.986.022,95 5,84
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.658.575,11 1,95
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -6.601.935,39 -7,74
III. Gesamtausschüttung EUR 42.662,67 0,05

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2024 64.478.310,01 75,57
2023 65.625.606,21 72,58
2022 70.052.915,87 74,00
2021 74.413.591,31 75,24

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

30% BBG Euro Aggregate 1-3 Year Index, 11.67% MSCI Europe SRI Index, 11.67% MSCI EMERGING MARKETS SRI Gross Index, 11.67% MSCI Japan SRI Gross Index, 11.67% MSCI USA SRI Gross Index, 11.66% MSCI USA Minimum Volatility (USD Optimized) Index – USD NET, 11.66% MSCI Europe Minimum Volatility (EUR Optimized) Net Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 69,898
größter potenzieller Risikobetrag % 132,513
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 108,175

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 75,57

Umlaufende Anteile: 853.253,482

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,80% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 1,65% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen Dynamic Global Balance keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 2.514,82. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Vergütung der Mitarbeitenden

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V -Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS-Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat.

Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind. So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeitenden zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Mitarbeitenden setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen.

Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion.

Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider. Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente.

Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2023 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen.

Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Bindung der Mitarbeitenden. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Vergütung der Mitarbeitenden an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt.

Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Ebene der Mitarbeitenden gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitlichen Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS-Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2023

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2023 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2023 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 82,5% festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitenden auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeitende mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeitende (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeitende in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2023 1)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeitenden (Kopfzahl) 436
Gesamtvergütung EUR 86.030.259
Fixe Vergütung EUR 49.806.487
Variable Vergütung EUR 36.223.772
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 4.752.912
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 5.683.843
Gesamtvergütung für Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen EUR 2.223.710

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Dynamic Global Balance
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300HVS3W0ZLMQD880
ISIN: DE000A0EAWB2
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 19,18% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) Staatliche Emittenten in Bezug auf politische und bürgerliche Freiheiten,
(4) Kontroverse Sektoren und kontroverse Tätigkeiten,
(5) Kontroverse Waffen.
Die oben genannten Ausschlusskriterien werden im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ detailliert beschrieben.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale sowie die Nachhaltigkeit der Anlagen wurde mittels einer hauseigenen DWS ESG-Bewertungsmethodik bewertet, die im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialenMerkmale ergriffen? “ näher beschrieben wurde. Die Methode umfasste verschiedene Bewertungsansätze, die als Nachhaltigkeitsindikatoren zur Bewertung der Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen wurden. Hierzu gehörten:

• DWS Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung, die als Indikator dafür diente, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt war.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• DWS Norm-Bewertung, die als Indikator dafür diente, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftraten.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• Freedom House Status, der als Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates diente.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• Beteiligung an kontroversen Sektoren, der als Indikator dafür diente, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt war.
Performanz: 0%

• DWS Ausschlüsse für kontroverse Waffen, der als Indikator dafür diente, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt war.
Performanz: 0%

• DWS-Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR (DWS-Nachhaltigkeitsbewertung), die als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Anlagen herangezogen wurde.
Performanz: 19,18%

Eine Beschreibung der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, einschließlich der Ausschlusskriterien, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllten (einschließlich der für die Ausschlüsse definierten Umsatzschwellen), können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Dieser Abschnitt enthält weitergehende Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren.

Zur Berechnung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden die Werte aus dem Front-Office-System der DWS genutzt. Dies bedeutet, dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

…und im Vergleich zu früheren Perioden?

Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale auf Portfolioebene wurde im Vorjahr anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

Dynamic Global Balance
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung A 5,46 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung B 0,92 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung C 89,55% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung D 4,19 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung A 11,22 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung B 6,31 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung C 71,08 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung D 9,41 % des Portfoliovermögen
Norm-Bewertung E 2,1 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung A 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung B 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung C 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung D 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an umstrittenen Sektoren
Kohle C 0 % des Portfoliovermögens
Kohle D 0 % des Portfoliovermögens
Kohle E 0 % des Portfoliovermögens
Kohle F 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand C 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand D 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand E 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand F 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie C 0,62 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie D 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie E 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie F 0 % des Portfoliovermögens
Tabak C 0 % des Portfoliovermögens
Tabak D 0 % des Portfoliovermögens
Tabak E 0 % des Portfoliovermögens
Tabak F 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen C 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an kontroversen Waffen
Abgereicherte Uranmunition D 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition E 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition F 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen D 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen E 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen F 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition D 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition E 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition F 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 31. Mai 2023

Der Ausweis der Nachhaltigkeitsindikatoren wurde im Vergleich zum Vorjahresbericht überarbeitet. Die Bewertungsmethodik ist unverändert. Weiterführende Hinweise in Bezug auf die aktuell geltenden Nachhaltigkeitsindikatoren sind dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ zu entnehmen.
Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) finden Sie in dem Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.

DWS ESG-Bewertungsskala
In den folgenden Bewertungssätzen erhielten die Vermögensgegenstände jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei A die beste Bewertung war und F die schlechteste Bewertung war.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden alle verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen aus Tabelle 1 sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob eine Anlage die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der SFDR:
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10); und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14).

Für nachhaltige Anlagen wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darüber hinaus auch in der DNSH-Bewertung berücksichtigt, wie im Abschnitt „Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ dargelegt.

Dynamic Global Balance
Indikatoren Beschreibung Performanz
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind: Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind. 3,2 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren. 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen). 0 % des Portfoliovermögens

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern.
Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit kann sich zudem in nachfolgenden Berichtszeiträumen auf die ausgewiesenen PAIIs auswirken.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
für den Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024
Dynamic Global Balance
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
iShares II-MSCI Europe SRI UCITS ETF ETF EUR Acc K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 14,2 % Irland
iShares VI Edge MSCI Eur.Min.Volatility ESG Acc K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 13,1 % Irland
iShares IV PLC – iShares MSCI Japan SRI UCITS ETF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11,3 % Irland
Ishs. VI E.MSCI usa M.V.e USD (Acc) NA – Sonstige 10,5 % Irland
iSh. IV-Sust. MSCI Em. Markets SRI UCITS ETF USD K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 9,7 % Irland
AMUNDI MSCI USA SRI CLI Net Ze Ambi Pab UCITS ETF NA – Sonstige 8,2 % Irland
AIS-AM.IDX MSCI USA SRI PAB DR AH EUR NA – Sonstige 6,1 % Luxemburg
Intesa Sanpaolo 23/​16.11.2025 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,3 % Italien
Banco Comercial Português 23/​02.10.2026 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,9 % Portugal
Cooperat Rabobank 23/​03.11.2026 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,8 % Niederlande
France O.A.T. 15/​25.11.25 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0,8 % Frankreich
Banco de Sabadell 16/​10.06.24 PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,8 % Spanien
Caixabank 22/​13.04.26 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,8 % Spanien
DZ HYP 21/​26.10.26 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,7 % Deutschland
Hamburg Commercial Bank 23/​05.12.2025 IHS MTN C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 0,6 % Deutschland

für den Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 99,63% des Portfoliovermögens.
Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen im Vorjahr: 100%

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 99,63% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 19,18% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

0,37% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen.
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Dynamic Global Balance
NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 1,1 %
D Energieversorgung 0,0 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 0,0 %
J Information und Kommunikation 0,0 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 72,8 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1,3 %
NA Sonstige 24,8 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 3,2 %

Stand: 31. Mai 2024

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht werden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie-Verordnung) betrug im aktuellen sowie vorherigen Bezugsraum 19,18% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 19,18% des Wertes des Fonds. Der Wert im Vorjahr betrug 22,66%.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 19,18% des Wertes des Fonds. Der Wert im Vorjahr betrug 22,66%.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände in Höhe von 0,37% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESG-Datenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESG-Standards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status

Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren

Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 10% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 25% aus dem Abbau von Kohle und kohlebasierter Energiegewinnung,
– zu mehr als 5% aus dem Abbau von Ölsand.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Energie, kann die Gesellschaft entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung

Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen

Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-Bewertung, Freedom House Status sowie gemäß der Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“ (ausgenommen Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen und Uranmunition) bewertet.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESG-Bewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wurde. Dementsprechend befolgen die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (=  Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Mai 2024 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

Dynamic Global Balance (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de000a0eawb2-dynamic-global-balance/​)

 

Frankfurt am Main, den 13. September 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Dynamic Global Balance – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 13. September 2024

 

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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