Staatsanwaltschaft Erfurt
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
930 Js 32536/23
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Sömmerda vom 02.10.2023, Az.: 930 Js 32536/23, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 c StGB in Höhe von 70,00 EUR angeordnet. Dieser Vermögenswert konnte in voller Höhe gesichert werden.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 25.07.2023 gegen 14:00 Uhr nahm der Verurteilte die Geldbörse des Geschädigten, in der sich neben verschiedenen Papieren auch 70,00 EUR befanden, an sich, nachdem der Geschädigte die Geldbörse zuvor auf dem Tresen der SB Tankstelle in der Frohndorfer Straße 78 in Sömmerda vergessen hatte.
Aus der Geldbörse entnahm der Verurteilte die dort befindlichen 70,00 EUR und entsorgte die Geldbörse mit den Papieren im Übrigen in der Nähe der Waschstraße in einem Gebüsch.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o. g. Aktenzeichen an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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