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Insolvenzverfahren eingeleitet: Docboom GmbH steht unter vorläufiger Verwaltung

geralt / Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 319/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Docboom GmbH, ansässig in der Milchstraße 10a, 20148 Hamburg, wurde am 27.09.2024 um 13:05 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eine vorläufige Maßnahme gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 156701 beim Amtsgericht Hamburg geführt wird, bietet Räumlichkeiten sowie apparative Ausstattung für Ärzte, die sich auf ambulante minimalinvasive medizinische Eingriffe, insbesondere im Bereich der ästhetischen Medizin, spezialisiert haben.

Die Docboom GmbH unterstützt Ärzte bei Behandlungen wie Faltenunterspritzungen, Lasertherapien und Kryobehandlungen und bietet zudem Dienstleistungen im Bereich Einkauf, Abrechnung und Marketing an. Diese Tätigkeiten erfolgen selbstverständlich im Rahmen der erforderlichen Genehmigungen.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur geordneten Weiterführung des Verfahrens wurde Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, mit Sitz am Mittelweg 9, 20148 Hamburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

Darüber hinaus wurden den Schuldnern der Docboom GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – Zahlungen an das Unternehmen untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Docboom GmbH einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügung, sind vorerst ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Diese Schritte sollen dazu dienen, die Gläubiger zu schützen und eine faire Abwicklung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen.

Amtsgericht Hamburg, 27.09.2024

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