Aktenzeichen: 2 IN 202/23
Das Amtsgericht Memmingen hat am 26.09.2024 um 08:00 Uhr einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BHG Bayerische Haus- und Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in der Fidel-Kreuzer-Straße 1, 86825 Bad Wörishofen eingeleitet. Vertreten wird die Schuldnerin durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Energy Consulting Bayern GmbH. Mit dieser Entscheidung sollen die Vermögenswerte der Gesellschaft vor möglichen nachteiligen Veränderungen geschützt werden.
Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg aus Kempten (Allgäu) bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Er ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume der BHG Bayerische Haus- und Grundbesitz GmbH & Co. KG zu betreten und notwendige Nachforschungen anzustellen. Dies dient dem Zweck, zu prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Zusätzlich wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) verhängt. Dies bedeutet, dass die Schuldnerin keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen darf, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die öffentliche Bekanntmachung und die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen bleiben Aufgabe des Insolvenzgerichts.
Diese vorläufigen Maßnahmen sollen die geordnete Abwicklung des Verfahrens gewährleisten und die Gläubigerinteressen schützen.
Amtsgericht Memmingen – Insolvenzgericht, 26.09.2024