Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 27. September 2024 harte Sanktionen gegen die EVAX Holding GmbH in Liquidation und die EUROVEA Services, s.r.o. verhängt. Ebenfalls betroffen ist eine weitere meldepflichtige Person. Der Grund: Verstöße gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018), insbesondere die verspätete Mitteilung der Unterschreitung von Beteiligungsgrenzen.
Die FMA setzte im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) hohe Geldstrafen fest: Die EVAX Holding GmbH in Liquidation sowie die EUROVEA Services, s.r.o. müssen jeweils 72.800 Euro bezahlen, während die meldepflichtige Einzelperson mit einer Strafe von 14.400 Euro belegt wurde.
Im Zentrum der Sanktionen steht die Unterlassung fristgerechter Meldungen über die Unterschreitung von Stimmrechts- und Gesamtanteilsschwellen bei der S-Immo AG. Diese Schwellen sind gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 von erheblicher Bedeutung, da der Markt über relevante Veränderungen in der Beteiligungsstruktur von börsennotierten Unternehmen informiert werden muss.
Die FMA betonte, dass die fristgerechte Offenlegung solcher Informationen für die Transparenz des Kapitalmarktes unverzichtbar ist, um Anlegern eine fundierte Einschätzung über die Besitzverhältnisse an einem Unternehmen zu ermöglichen. Die Straferkenntnisse sind inzwischen rechtskräftig.
Die FMA macht mit dieser Bekanntmachung deutlich, dass Verstöße gegen das Börsegesetz rigoros verfolgt werden und deutliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.