Am 27. September 2024 hat das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, mit Sitz in der Kriegerstraße 40a, 30161 Hannover, einschneidende Maßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 220136 eingetragen ist und von den Geschäftsführern Daniel Hellmann und Mark Anacker vertreten wird, sieht sich nun der vorläufigen Verwaltung ihres Vermögens gegenüber.
Gemäß dem Beschluss des Gerichts (Aktenzeichen: 908 IN 582/24) sind ab sofort sämtliche Verfügungen der reasy.one GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, ist zuständig für die Überwachung und Verwaltung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Er ist unter folgender Adresse erreichbar: Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Webseite: www.roemermann.com.
Zudem sind alle Schuldner der reasy.one GmbH aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies bedeutet, dass alle Zahlungen und Verbindlichkeiten der Schuldner nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abgewickelt werden dürfen.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin und unter bestimmten Umständen auch von Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung – eingereicht werden.
Amtsgericht Hannover – 27.09.2024