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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Heart Office Entwicklungs GmbH eingeleitet

geralt / Pixabay

Aktenzeichen: 36h IN 6248/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Heart Office Entwicklungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, wurde am 25. September 2024 um 15:00 Uhr ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte eingeleitet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88840 eingetragene Gesellschaft steht nun unter der Aufsicht einer vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Sie hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen der Heart Office Entwicklungs GmbH im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

Einstellung der Zwangsvollstreckung: Sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungen, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres untersagt.
Übernahme der Verwaltungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Heart Office Entwicklungs GmbH sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Einziehung von Forderungen und Bankguthaben: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Forderungen der Gesellschaft, einschließlich Bankguthaben, einzuziehen. Dazu wird ein gesondertes Konto eingerichtet, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Einsichtnahme und Nachforschungen: Die Geschäftsräume der Schuldnerin dürfen betreten und alle relevanten Unterlagen eingesehen werden. Zudem ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Auskünfte von Dritten, einschließlich Banken, Finanzbehörden und anderen Institutionen, einzuholen.
Aufforderung an Drittschuldner: Gläubiger und Geschäftspartner sind angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat diese Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte und zur Sicherstellung eines geordneten Insolvenzverfahrens angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder elektronisch einzureichen.

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