Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
861 Js 8384/23
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Greiz vom 05.03.2024, Az.: wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB in Höhe von 20.0896,75 Euro angeordnet.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte war Inhaber des bei der Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt unter der IBAN: DE23 8309 4454 0047 2857 04 geführten Privatgirokontos. Das Konto nutzte er im Zeitraum spätestens seit 30.06.2022 bis 13.04.2023 als Zielkonto für Überweisungen von insgesamt 44 Geschädigten. Den eingehenden Zahlungen in einer Gesamthöhe von 20.896,75 Euro lagen Betrugstaten zugrunde, mit denen unbekannte Täter in der Absicht, sich zu bereichern, die geschädigten Überweisungsauftraggeber über ihre Identität und den Verwendungszweck der Zahlungen im Kontext vorgetäuschter Liebes- oder Freundschaftsbeziehungen getäuscht und so zu den nachteiligen Vermögensverfügungen veranlasst hatten. Im Einzelnen handelte es sich um 85 Gutschriften.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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