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Vorläufige Insolvenzverwaltung der GWR Immobilien GmbH in Leipzig eingeleitet

derneuemann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 1349/24

In einem entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der GWR Immobilien GmbH (Goethestraße 1, 04109 Leipzig) wurde am 26. September 2024 um 11:26 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 43029 geführte Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Siegfried Westphal, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Partner der renommierten Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich, wurde mit der anspruchsvollen Aufgabe betraut, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu verwalten. Prof. Dr. Stapper wird künftig alle wesentlichen Verfügungen über das Vermögen der GWR Immobilien GmbH überwachen und sicherstellen, dass keine Handlungen ohne seine Zustimmung vorgenommen werden.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

Einstellung laufender Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorerst eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt.
Übernahme der Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Ein Sonderkonto wird eingerichtet, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Betretung der Geschäftsräume: Um alle relevanten Informationen zu sammeln, darf Prof. Dr. Stapper die Geschäftsräume betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere der Gesellschaft nehmen.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet diese Entscheidung, dass sämtliche Zahlungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters geleistet werden dürfen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Unternehmensvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu sichern und mögliche Verluste zu minimieren.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch die sofortige Beschwerde angefochten werden.

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