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Insolvenzverfahren über Am Großen Wannsee 32 Immobilien GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 1653/24

In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Am Großen Wannsee 32 Immobilien GmbH, ansässig am Britzer Damm 199, 12347 Berlin, vertreten durch Geschäftsführerin Mercedes Rodriguez de Piehler, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26. September 2024 um 12:00 Uhr wichtige Schutzmaßnahmen erlassen.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 218322 eingetragen ist, sieht sich mit gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz, ansässig in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Jegliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Diese Entscheidungen zielen darauf ab, das verbliebene Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Hinweis für Gläubiger und Drittschuldner: Es wird dringend empfohlen, keine weiteren Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten, sondern alle Forderungen und Verbindlichkeiten direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
26.09.2024

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