Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elbtower Hotel Management GmbH (Handelsregistereintrag HRB 177346) mit Sitz in der Vorsetzen 50, 20459 Hamburg, am 25. September 2024 um 12:50 Uhr weitreichende Maßnahmen eingeleitet. Das Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit in der Verwaltung von Vermögenswerten sowie in Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilien liegt, ist von der vorläufigen Insolvenzverwaltung betroffen.
Die Elbtower Hotel Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Schaffer und Stefan Massa, sieht sich nunmehr unter der Aufsicht des zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts Dr. Gideon Böhm. Dieser wird seinen Sitz in Hamburg, Moorfuhrtweg 11, haben.
Gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) §§ 21, 22 wurden folgende Schritte angeordnet:
Verfügungsbeschränkung: Die Elbtower Hotel Management GmbH darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen ohne die Zustimmung von Dr. Böhm vornehmen. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte unrechtmäßig abfließen oder Verbindlichkeiten geschaffen werden, die die Gläubiger benachteiligen könnten.
Zahlungsstopp an die GmbH: Drittschuldnern, also Geschäftspartnern und Vertragspartnern der GmbH, ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle fälligen Beträge sind direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der nun befugt ist, die Bankguthaben und Forderungen der Elbtower Hotel Management GmbH einzuziehen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die GmbH, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, sind bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die noch vorhandenen Vermögenswerte der Elbtower Hotel Management GmbH im Rahmen des bevorstehenden Insolvenzverfahrens geschützt und für die gerechte Verteilung an die Gläubiger gesichert werden.
Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der Elbtower Hotel Management GmbH bedeutet dies, dass sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, wenden müssen, um ihre Forderungen geltend zu machen.
Aktenzeichen: 67b IN 215/24
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2024