HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hamburg
Auflösungsbericht zum 30. Juni 2024
ARAMEA TANGO #1
Auflösungsbericht Aramea Tango #1 für das Berichtszeitraum 01.11.2023 bis 30.06.2024
Das Anlageziel des Aramea Tango #1 ist die Erwirtschaftung einer marktunabhängigen, positiven Rendite für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont. Der Fonds investiert in Long und Short Positionen aus Aktien und Aktiengleichwertigen Papieren bzw. Derivate auf Aktien und Aktiengleichwertigen Papieren. Die Titelauswahl im Long und Short Bereich erfolgt auf Basis der Fundamentalanalyse. Das Fondsmanagement ist bestrebt, überwiegend in europäischer Austeller zu investieren. Long Positionen können über eine Kombination aus direkten Anlagen und derivativen Instrumenten (z.B. Optionen, Futures, Termingeschäften und Swaps) erfolgen. Short Positionen werden ausschließlich durch derivative Instrumente eingegangen.
Das Sondervermögen enthielt zum Stichtag aufgrund einer Fondsauflösung keine Bestände.
Das Sondervermögen Aramea Tango
Im vergangenen Berichtszeitraum wurde die Segmentstruktur des Aramea Tango #1 dem Ziel der Fondsauflösung entsprechend angepasst.
Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften für die jeweiligen Anteilklasse siehe nachfolgende Tabelle.
Der Aramea Tango #1 R erzielte bis zur Liquidierung am 01.12.2023 eine Wertentwicklung von 3,31%. Die institutionelle Klasse der Aramea Tango #1 I erzielte im Zeitraum bis 30.06.2024 eine Performance von 7,54%. Die S-Tranche des Aramea Tango #1 kommt auf eine Performance von 7,84%.
Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Renten und Derivaten.
Risikoberichterstattung
Im Berichtszeitraum traten keine Probleme mit der Liquidierbarkeit der gehaltenen Titel auf. Daher spielt das Liquiditätsrisiko im Fonds eine untergeordnete Rolle.
Währungsrisiken Adressenausfallrisiken werden aktiv gesteuert. können durch das Absichern der Fremdwährungen über Devisentermingeschäfte entstehen. Des Weiteren können diese aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten resultieren. Die Investments werden daher so weit wie möglich diversifiziert, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.
Zinsänderungsrisiken bestehen durch die die Investition in festverzinsliche Wertpapiere. Hier könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.
Die Verwaltung eines Fonds unterliegt grundsätzlich operationellen (betrieblichen) Risiken . Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen: Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.
Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.
Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht. Die Geschäftsprozesse der Aramea Asset Management AG sind darauf ausgelegt, dass operationelle Risiken soweit wie möglich vermieden werden.
Durch den Erwerb von Wertpapieren, die nicht in Euro denominiert sind, entstehen Fremdwährungsrisiken . Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.
Sonstige Hinweise
Die Börsen sind seit Ausbruch geopolitischer Krisen in 2022/23 wie z.B. dem Russland-Ukraine-Krieg bzw. dem Krieg in Israel und Gaza von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom weiteren Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen der verhängten Sanktionen, einer weiterhin hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.
Die mit der Verwaltung des Sondervermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investmentgesellschaft mbH.
Das Portfoliomanagement des Sondervermögens ist ausgelagert an die Aramea Asset Management AG.
Auf Grund der Fondsschließung wurden sämtliche Wertpapiere verkauft. Das Portfolio war zum Ende des Berichtszeitraumes ausschließlich in Barvermögen investiert.
Vermögensübersicht
Kurswert
in EUR % des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 384.231,35 110,93
1. Bankguthaben 383.908,45 110,84
2. Sonstige Vermögensgegenstände 322,90 0,09
II. Verbindlichkeiten -37.866,65 -10,93
1. Sonstige Verbindlichkeiten -37.866,65 -10,93
III. Fondsvermögen EUR 346.364,70 100,00
Vermögensaufstellung
ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000 Bestand
30.06.2024 Käufe/
Zugänge Verkäufe/
Abgänge Kurs Kurswert
in EUR % des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Bankguthaben EUR 383.908,45 110,84
EUR – Guthaben bei: EUR 383.908,44 110,84
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 383.908,44 383.908,44 110,84
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen EUR 0,01 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG GBP 0,01 0,01 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 322,90 0,09
Zinsansprüche EUR 322,90 322,90 0,09
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -37.866,65 -10,93
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -37.866,65 -37.866,65 -10,93
Fondsvermögen EUR 346.364,70 100,00
Anteilwert ARAMEA TANGO #1 I EUR 97,45
Anteilwert ARAMEA TANGO #1 S EUR 99,72
Umlaufende Anteile ARAMEA TANGO #1 I STK 996,000
Umlaufende Anteile ARAMEA TANGO #1 S STK 2.500,000
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 28.06.2024
Britisches Pfund (GBP) 0,846800 = 1 Euro (EUR)
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000 Käufe /
Zugänge Verkäufe /
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
DE0001104875 0.0000% Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.22(24) EUR 0 700
DE000BU0E014 0.0000% Bundesrep.Deutschland Unv.Schatz.A.23/01 f.17.01.24 EUR 0 1.750
DE000BU0E006 0.0000% Bundesrep.Deutschland Unv.Schatz.A.23/02 f.13.12.23 EUR 0 700
DE000BU0E048 0.0000% Bundesrep.Deutschland Unv.Schatz.A.23/05 f.17.04.24 EUR 0 700
FR0127462903 0.0000% Frankreich EO-Treasury Bills 2022(23) EUR 0 800
FR0127921239 0.0000% Frankreich EO-Treasury Bills 2023(23) EUR 0 700
FR0127613497 0.0000% Frankreich EO-Treasury Bills 2023(24) EUR 0 800
FR0127921064 0.0000% Frankreich EO-Treasury Bills 2023(24) EUR 0 700
NL0012650469 0.0000% Niederlande EO-Anl. 2017(24) EUR 0 800
NL0015001GL1 0.0000% Niederlande EO-Treasury Bills 2023(23) EUR 0 700
NL0015001L75 0.0000% Niederlande EO-Treasury Bills 2023(24) EUR 0 700
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000 Käufe /
Zugänge Verkäufe /
Abgänge Volumen
in 1.000
Swaps (in Opening-Transaktionen umgesetzte Volumen)
Total Return Swaps
(Basiswerte: EUR 20.000
Swap MSAREURL Nr.2/Morgan Stanley Europe SE 31.12.2049
Swap MSAREURS Nr.2/Morgan Stanley Europe SE 31.12.2049)
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ARAMEA TANGO #1 I für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 30.06.2024
EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 7.030,16
Summe der Erträge 7.030,16
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -573,86
a) fix -573,86
b) performanceabhängig 0,00
2. Verwahrstellenvergütung -32,00
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -45,02
4. Sonstige Aufwendungen -677,58
5. Aufwandsausgleich 1,08
Summe der Aufwendungen -1.327,38
III. Ordentlicher Nettoertrag 5.702,78
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.877,61
2. Realisierte Verluste -926,26
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 951,35
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 6.654,13
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -2.295,02
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.446,60
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 151,58
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes 6.805,71
Ertrags- und Aufwandsrechnung ARAMEA TANGO #1 R für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 01.12.2023
EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 220,61
2. Sonstige Erträge 0,39
Summe der Erträge 221,00
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -11,62
a) fix -11,62
b) performanceabhängig 0,00
2. Verwahrstellenvergütung 1,79
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -2,45
Summe der Aufwendungen -12,28
III. Ordentlicher Nettoertrag 208,72
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 68,98
2. Realisierte Verluste -91,19
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -22,21
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 186,51
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -51,73
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 160,74
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 109,01
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes 295,52
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ARAMEA TANGO #1 S für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 30.06.2024
EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 20.004,01
Summe der Erträge 20.004,01
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -1.815,25
a) fix -1.815,25
b) performanceabhängig 0,00
2. Verwahrstellenvergütung -252,85
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -4.609,73
4. Sonstige Aufwendungen -1.801,01
5. Aufwandsausgleich 5.003,95
Summe der Aufwendungen -3.474,89
III. Ordentlicher Nettoertrag 16.529,12
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 169.718,36
2. Realisierte Verluste -77.207,94
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 92.510,42
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 109.039,54
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -235.712,45
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 273.621,63
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 37.909,18
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes 146.948,72
Entwicklung des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 I
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes(01.11.2023) 135.930,80
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -45.696,26
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 45.310,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -91.006,26
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 21,56
4. Ergebnis des Berichtszeitraumes 6.805,71
davon nicht realisierte Gewinne -2.295,02
davon nicht realisierte Verluste 2.446,60
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes(30.06.2024) 97.061,81
Entwicklung des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 R
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes(01.11.2023) 8.930,49
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -9.226,01
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -9.226,01
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 0,00
4. Ergebnis des Berichtszeitraumes 295,52
davon nicht realisierte Gewinne -51,73
davon nicht realisierte Verluste 160,74
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes(01.12.2023) 0,00
Entwicklung des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 S
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes(01.11.2023) 15.202.181,32
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -14.974.476,45
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -14.974.476,45
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich -125.350,70
4. Ergebnis des Berichtszeitraumes 146.948,72
davon nicht realisierte Gewinne -235.712,45
davon nicht realisierte Verluste 273.621,63
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes(30.06.2024) 249.302,89
Verwendung der Erträge des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 I1)
insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 21.119,10 21,20
1. Vortrag aus dem Vorjahr 13.538,71 13,59
2. Realisiertes Ergebnis 6.654,13 6,68
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 926,26 0,93
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -21.119,10 -21,20
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Ausgekehrtes Ergebnis im Rahmen der Auflösung -21.119,10 -21,20
III. Verteilung durch Anteilscheinrückgabe wegen Auflösung 0,00 0,00
1. Endausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00
Verwendung der Erträge des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 S1)
insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 220.922,93 88,37
1. Vortrag aus dem Vorjahr 34.675,45 13,87
2. Realisiertes Ergebnis 109.039,54 43,62
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 77.207,94 30,88
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -220.922,94 -88,37
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Ausgekehrtes Ergebnis im Rahmen der Auflösung -220.922,94 -88,37
III. Verteilung durch Anteilscheinrückgabe wegen Auflösung 0,00 0,00
1. Endausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ARAMEA TANGO #1 I
Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 97.061,81 97,45
2023 135.930,80 90,62
2022 140.699,24 93,80
2021 243.005,79 97,20
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ARAMEA TANGO #1 R
Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
aufgelöst 01.12.2023 9.226,01 92,26
2023 8.930,49 89,30
2022 12.751,14 93,07
2021 12.672,56 96,74
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ARAMEA TANGO #1 S
Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 249.302,89 99,72
2023 15.202.181,32 92,47
2022 25.140.350,25 95,31
2021 37.515.384,49 97,91
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand einer absoluten Value-at-Risk-Grenze ermittelt.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,01%
größter potenzieller Risikobetrag 0,74%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,20%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr
Die Überwachung des Sondervermögens erfolgt nach § 7 Abs. 2 DerivateV auf Basis des absoluten VaR-Ansatzes. Der potentielle Risikobetrag für das Marktrisiko ist mit 4,47% limitiert.
Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,15
Sonstige Angaben
Anteilwert ARAMEA TANGO #1 I EUR 97,45
Anteilwert ARAMEA TANGO #1 S EUR 99,72
Umlaufende Anteile ARAMEA TANGO #1 I STK 996,000
Umlaufende Anteile ARAMEA TANGO #1 S STK 2.500,000
Anteilklassen auf einen Blick
ARAMEA TANGO #1 I ARAMEA TANGO #1 S
ISIN DE000A2QAYE2 DE000A2QAYG7
Währung Euro Euro
Fondsauflage 16.11.2020 16.11.2020
Ertragsverwendung Ausschüttend Ausschüttend
Verwaltungsvergütung 0,90% p.a. 0,35% p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00% 0,00%
Mindestanlagevolumen 50.000 2.500.000
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.
Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).
Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ARAMEA TANGO #1 I
Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,39 %
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ARAMEA TANGO #1 R
Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,13 %
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ARAMEA TANGO #1 S
Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,99 %
Die angegebenen Werte der Anteilklasse R beziehen sich auf den Berichtszeitraum vom 01.11.2023 bis zur Liquidation der Anteiklasse am 01.12.2023.
Die angegebenen Werte der Anteilklassen I und S beziehen sich auf den Berichtszeitraum vom 01.11.2023 bis zur Auflösung des Fonds am 30.06.2024.
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Transaktionen im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 30.06.2024
Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 8.989.379,18
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 5.231.969,91
Relativ in % 58,20 %
Transaktionskosten: 910,39 EUR
Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen
Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt für die Anteilklasse I keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Die KVG gewährt für die Anteilklasse S keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen
ARAMEA TANGO #1 I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Collateral Gebühren EUR 281,32
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 154,25
ARAMEA TANGO #1 R
Sonstige Erträge
Erstattung Bewertungskosten EUR 0,39
Sonstige Aufwendungen
Keine sonstigen Aufwendungen
ARAMEA TANGO #1 S
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Collateral Gebühren EUR 718,68
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 395,72
Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.
Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.
Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.
Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/2013/232).
Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik
Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und / oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.
Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Keine Änderung im Berichtszeitraum
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer) EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002
Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall
Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Aramea Asset Management AG für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanager Aramea Asset Management AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 5.944.132,00
davon feste Vergütung EUR 3.420.277,00
davon variable Vergütung EUR 2.523.855,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 27
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (ohne elektronischer Bundesanzeiger). Der Jahresbericht liegt im Unternehmensregister nicht vor.
Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil umfasst
Aufgrund der festgelegten Anlagestrategie wurden Nachhaltigkeitsrisiken im Berichtszeitraum bei den Investitionsentscheidungen nicht berücksichtigt. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Der Fonds ist damit gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu qualifizieren.
Hamburg, 17. September 2024
HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH
Geschäftsführung
Dr. Jörg W. Stotz Claudia Pauls
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HANSAINVEST Hanseatische Investment – GmbH, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens ARAMEA TANGO #1 – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum vom 1. November 2023 bis zum 30. Juni 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Berichtszeitraum vom 1. November 2023 bis zum 30. Juni 2024, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Auflösungsberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Auflösungsbericht nicht berücksichtigt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prü fungs ur teil zum Auflösungsbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Auflösungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Auflösungsberichts:
• die im Auflösungsbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.
Unser Prü fungs ur teil zum Auflösungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prü fungs ur teil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prü fung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Auflösungsberichts oder zu unseren bei der Prü fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht
Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsbericht, der den Vorschriften des deutschen KAGB in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 Satz 1 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Auflösungsberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 18.09.2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer