Im Insolvenzverfahren der Case Immobilien GmbH, ansässig in der Otto-Röhm-Straße 86, 64293 Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 94761), vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Sahin und den Gesellschafter Bilal Kara, hat das Amtsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 704/24 am 25. September 2024 um 15:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB in Darmstadt bestellt. Rechtsanwalt Hancke übernimmt damit ab sofort die Kontrolle über die finanziellen Angelegenheiten der Case Immobilien GmbH, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu wahren.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wurden folgende Maßnahmen verfügt:
Verfügungsbeschränkung: Alle finanziellen Transaktionen der Case Immobilien GmbH bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zahlungsstopp an die Schuldner: Es ist den Schuldnern des Unternehmens untersagt, Zahlungen an die Case Immobilien GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen direkt an den Insolvenzverwalter zu zahlen.
Sicherung der Bankguthaben: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Case Immobilien GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, um die Gelder der Gläubiger zu verwalten und die spätere Insolvenzmasse zu sichern, wie es in einem Urteil des BGH vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) festgelegt wurde.
Alle beteiligten Finanzbehörden, Banken, Kreditinstitute und das Kraftfahrbundesamt sind angewiesen, dem Insolvenzverwalter Auskünfte über sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Case Immobilien GmbH zu erteilen und gegebenenfalls Abschriften relevanter Unterlagen zu fertigen.
Diese Maßnahmen dienen dazu, den Insolvenzprozess ordnungsgemäß abzuwickeln und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte sicherzustellen.