Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen: 51 IN 15/24
Das Amtsgericht Hildesheim teilt mit, dass im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hermes Verwaltungsgesellschaft mbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 205290), vertreten durch den Geschäftsführer Tarek Hermes, die am 26.03.2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung am 23.09.2024 aufgehoben wurden.
Diese Entscheidung erfolgte aufgrund der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Das bedeutet, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Somit wird das Verfahren nicht eröffnet, und die zuvor angeordneten Beschränkungen sind aufgehoben.
Einsichtnahme des Beschlusses:
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Datum: Amtsgericht Hildesheim, 23.09.2024
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Zusätzliche Informationen:
Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat weitreichende Konsequenzen für Gläubiger und Geschäftspartner der Hermes Verwaltungsgesellschaft mbH. Da das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, entfällt die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Betroffene sollten sich daher zeitnah über alternative rechtliche Schritte informieren.
Diese Mitteilung dient der Transparenz und soll alle Beteiligten über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Das Amtsgericht Hildesheim bedankt sich für Ihr Verständnis und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Kontaktinformationen:
Amtsgericht Hildesheim
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Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und alle relevanten Informationen zum Verfahren enthält. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten oder Fragen professionellen rechtlichen Rat einzuholen.