BaFin verlangt sofortige Beendigung des unautorisierten Finanztransfers von RF Eurogas UG
Am 23. Juli 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, der in Berlin und Dresden ansässigen RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt) befohlen, ihr unrechtmäßig ausgeführtes Finanztransfergeschäft umgehend einzustellen. Diese Anordnung erfolgte aufgrund der Feststellung, dass die Firma ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin Gelder von Privatleuten entgegennahm und auf Konten verschiedener anderer Unternehmen transferierte.
Ein solches Handeln verstößt gegen das Kreditwesengesetz in Deutschland und wurde während der routinemäßigen Überwachungsaktivitäten der BaFin entdeckt. Unregulierte Finanztransaktionen wie diese stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie zu undurchsichtigen oder sogar gesetzeswidrigen Aktivitäten führen können.
Der bindende Beschluss der BaFin zwingt RF Eurogas UG, ihre derzeitigen Geschäftsaktivitäten sofort zu unterlassen. Jegliches zukünftige Engagement im Finanzsektor setzt eine offizielle Lizenz der BaFin voraus.
Neufassung der Originalmeldung:
RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt) muss unrechtmäßiges Finanztransfergeschäft einstellen
Die RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt), ansässig in Berlin und Dresden, wurde von der BaFin am 23. Juli 2024 angewiesen, ihr ohne Genehmigung betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich zu beenden. Die Firma leitete Gelder, die sie von Privatpersonen erhalten hatte, auf Konten anderer Unternehmen weiter. Der ausgesprochene Bescheid der BaFin hat Bestandskraft.