Axxion S.A.
Grevenmacher
Geprüfter Abschlussbericht
zum 31. Juli 2024
(Datum der Fusion)
P & R Umbrella (fusioniert)
(ehemals „P&R“)
Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter als Umbrella-Fonds (Fonds commun de placement à compartiments multiples)
gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
und dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds
R. C. S. Luxembourg K553
Keine Zeichnung darf auf der Grundlage dieses Berichtes entgegengenommen werden. Zeichnungen können nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes zusammen mit dem Zeichnungsantragsformular, den Basisinformationsblättern, dem letzten Jahresbericht und gegebenenfalls dem letzten Halbjahresbericht, falls Letzterer ein späteres Datum als der Jahresbericht trägt, erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Management und Verwaltung
Allgemeine Informationen
Geschäftsbericht
Bericht des Réviseur d‘entreprises agréé
P & R Umbrella – Real Value (fusioniert)
Vermögensübersicht
Vermögensaufstellung
Wertpapierkurse und Marktsätze
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Entwicklung des Teilfondsvermögens
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Berichtszeiträume
Erläuterungen zum Abschlussbericht
Management und Verwaltung
Verwaltungsgesellschaft
Axxion S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 GREVENMACHER
Eigenkapital per 31. Dezember 2023
EUR 3.964.136
Aufsichtsrat
der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A.
Vorsitzender
Martin STÜRNER
Mitglied des Vorstands
PEH Wertpapier AG, D-FRANKFURT AM MAIN
Mitglieder
Thomas AMEND
Geschäftsführer
Trivium S.A., L-GREVENMACHER
Constanze HINTZE
Geschäftsführerin
Svea Kuschel + Kolleginnen
Finanzdienstleistungen für Frauen GmbH, D-MÜNCHEN
Dr. Burkhard WITTEK
Geschäftsführer
FORUM Family Office GmbH, D-MÜNCHEN
Vorstand
der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A.
Vorsitzender
Stefan SCHNEIDER
Mitglieder
Pierre GIRARDET
Armin CLEMENS
Abschlussprüfer
KPMG Audit S.à r.l.
39, Avenue John F. Kennedy
L-1855 LUXEMBURG
Verwahrstelle
Banque de Luxembourg S.A.
14, Boulevard Royal
L-2449 LUXEMBURG
Zentralverwaltung /
Register- und Transferstelle
Navaxx S.A.
17, rue de Flaxweiler
L-6776 GREVENMACHER
Zahlstelle
Großherzogtum Luxemburg
Banque de Luxembourg S.A.
14, Boulevard Royal
L-2449 LUXEMBURG
Anlageberater
P&R Investment Management Limited
7-12 Tavistock Square
LONDON WC1H 9BQ
United Kingdom
Allgemeine Informationen
Der Investmentfonds „P & R Umbrella“ (fusioniert, der „Fonds“) war ein nach Luxemburger Recht als Umbrella-Fonds mit der Möglichkeit der Auflegung verschiedener Teilfonds in der Form eines „fonds commun de placement à compartiments multiples“ errichtetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Er wurde nach Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) aufgelegt und unterlag dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds („Gesetz vom 12. Juli 2013“) in der jeweils geltenden Fassung. Der Fonds erfüllte die Voraussetzungen eines alternativen Investmentfonds („AIF“) in Übereinstimmung mit Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem Gesetz vom 12. Juli 2013 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1030/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 („AIFM-Richtlinie“).
Es wurden zuletzt Anteile der folgenden Teilfonds angeboten:
P & R Umbrella – Real Value (fusioniert) | in EUR |
(im Folgenden „Real Value“ genannt) |
Wurden weitere Teilfonds hinzugefügt, wurde der Verkaufsprospekt entsprechend ergänzt.
Mit Wirkung zum 11. Januar 2024 wurde der Name des Fonds von „P & R“ in „P & R Umbrella“ geändert. Damit einhergehend änderte sich auch der Name des Teilfonds von „P & R – Real Value“ zu „P & R Umbrella – Real Value“.
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft konnte die Auflegung von Anteilklassen beschließen. Innerhalb eines Teilfonds konnten unterschiedliche Anteilklassen existieren, die sich hinsichtlich der Mindestzeichnungssumme, der Währung, der Gebührenstruktur und der Ertragsverwendung unterscheiden konnten.
Der Fonds wurde von der Axxion S.A. verwaltet.
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 17. Mai 2001 als Aktiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren Sitz in Grevenmacher. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft ist im „Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations“ vom 15. Juni 2001 veröffentlicht und ist beim Handels- und Gesellschaftsregister des Bezirksgerichtes Luxemburg hinterlegt, wo die Verwaltungsgesellschaft unter Registernummer B-82112 eingetragen ist. Eine Änderung der Satzung trat letztmalig mit Wirkung zum 24. Januar 2020 in Kraft. Die Hinterlegung der geänderten Satzung beim Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg wurde am 18. Februar 2020 im „Registre de Commerce et des Sociétés (RCS)“ veröffentlicht.
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft und der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft P&R REAL VALUE haben im Einklang mit den gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen, den übertragenden Teilfonds P & R Umbrella – Real Value (der „übertragende Teilfonds“) auf Basis der letzten Fondspreisermittlung per 31. Juli 2024 mit Wirkung zum 1. August 2024 in die neu gegründete Investmentgesellschaft P&R REAL VALUE (Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010; die „übernehmende Investmentgesellschaft“) einzubringen.
Vor dem Wirksamwerden der Sacheinbringung fand keine Berechnung des Nettoinventarwertes der übernehmenden Investmentgesellschaft P&R REAL VALUE statt. Demnach war eine Ausgabe von Anteilen auf Ebene der übernehmenden Investmentgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Sacheinbringung waren keine Anleger innerhalb der übernehmenden Investmentgesellschaft investiert, so dass Auswirkungen auf Anleger der übernehmenden Investmentgesellschaft ausgeblieben sind. Die letztmalig getrennte Berechnung des Nettoinventarwertes des übertragenden Teilfonds P & R Umbrella – Real Value fand per 31. Juli 2024 statt.
Der Umtausch der Anteile des übertragenden Teilfonds in Aktien der übernehmenden Investmentgesellschaft erfolgte auf der Basis des Anteilwertes des übertragenden Teilfonds vom 31. Juli 2024 (Übertragungsstichtag).
Der Erstausgabepreis der übernehmenden Investmentgesellschaft entsprach dem zur Berechnung des Umtauschverhältnisses ermittelten Anteilpreises des übertragenden Teilfonds. Demnach haben sich die Anleger des übertragenden Teilfonds ab dem 1. August 2024 mit gleicher Anzahl von Aktien in der übernehmenden Investmentgesellschaft wiedergefunden. Infolgedessen lautete das Umtauschverhältnis 1:1.
Die erste Berechnung des Nettoinventarwertes der übernehmenden Investmentgesellschaft fand am 2. August 2024 per 1. August 2024 statt.
Der übertragende Teilfonds wurde unter Beibehaltung der ISIN und WKN aus der bestehenden Umbrella-Struktur P & R Umbrella herausgelöst und in die neu gegründete Investmentgesellschaft P&R REAL VALUE eingebracht. Die Übernahme der ISIN und WKN auf Ebene der übernehmenden Investmentgesellschaft hatte die Mitnahme des track records resp. die Mitnahme der historischen Teilfonds- / Anteilklassenperformance zur Folge.
Da es sich bei dem übertragenden Teilfonds um den letzten bestehenden Teilfonds innerhalb der Umbrella-Struktur P & R Umbrella handelte, hatte die Sacheinbringung des übertragenden Teilfonds die sofortige Auflösung der Umbrella-Struktur zur Folge.
Die Rechnungslegung für den Fonds „P & R Umbrella“ und seinen Teilfonds P & R Umbrella – Real Value erfolgte in Euro.
Der Nettoinventarwert wurde unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten zu jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember berechnet („Bewertungstag“), es sei denn, im Anhang zum Verkaufsprospekt des jeweiligen Teilfonds war eine abweichende Regelung getroffen.
Das Geschäftsjahr des Fonds begann grundsätzlich jeweils am 1. Oktober und endete am 30. September des darauffolgenden Jahres.
Die Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Großherzogtum Luxemburg, in der Währung des betreffenden Teilfonds, einen Jahresbericht nach Lux GAAP, der den geprüften konsolidierten Jahresabschluss des Fonds und den Bericht des Réviseur d’entreprises agréé enthielt.
Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise der einzelnen Teilfonds sowie alle sonstigen, für die Anteilinhaber bestimmten Informationen konnten jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl-, Informations- und Vertriebstellen erfragt werden.
Dort sind auch der Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement und Anhängen in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte nach Lux GAAP kostenlos erhältlich; die Satzung der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. kann an deren Sitz eingesehen werden. Die Basisinformationsblätter können auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.axxion.lu) heruntergeladen werden. Ferner wird auf Anfrage eine Papierversion seitens der Verwaltungsgesellschaft, der Vertriebsstellen oder der Informationsstellen zur Verfügung gestellt.
Zuletzt wurden Ausgabe- und Rücknahmepreise auf der Internetseite www.axxion.lu veröffentlicht. Hier konnten auch der aktuelle Verkaufsprospekt, die Basisinformationsblätter sowie die Jahresberichte und Halbjahresberichte des Fonds zur Verfügung gestellt werden.
Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger, wurden ebenfalls auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht. Darüber hinaus wurden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations“ (www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert.
Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen wurden in den jeweils erforderlichen Medien eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.
Geschäftsbericht
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
über die letzten zehn Jahre bis zum 31. Juli 2024 erzielte der Teilfonds P&R Umbrella – Real Value (fusioniert) eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 14,3% (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) 12,0% und Dax Index 7,0%. Über die letzten fünf Jahre betrug die Wachstumsrate 12,8% (versus Aktien-Welt-Index 12,9% und Dax Index 8,7%). Im Zeitraum vom 29. September 2023 bis zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion) betrug die Wertentwicklung des Teilfonds, bezogen auf den Wert je Anteil im Vergleich zum Ultimo des vorangegangenen Geschäftsjahres, 51,5% (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) 24,1%, Dax Index 20,3%.
Die Größe des Teilfonds betrug 64,6 Mio. EUR (29. September 2023: 44,0 Mio. EUR). Der Teilfonds P&R Umbrella – Real Value (fusioniert) hielt Ende Juli 2024 zwölf Aktieninvestments.
In der Periode wurde die Position in EQS Group AG verkauft. Neu hinzugekommen sind Aktien von TerraVest Industries Inc. und Brockhaus Technologies AG. Im Gegenzug wurden bestehende Positionen abgebaut und verschiedene Umschichtungen vorgenommen.
Das Portfolio blieb konzentriert: Top-5-Positionen waren Kelly Partners Group Holdings Ltd., Software Circle PLC, Credit Acceptance Corporation, Brockhaus Technologies AG sowie Trupanion Inc, die zum Ende der Periode zusammen 68,9% am Netto-Teilfondsvermögen ausmachten.
Etwa zwei Drittel des Portfolios setzte sich aus Akquisitionen zusammen, wie Kelly Partners Group Holding Ltd., TerraVest Industries Inc., Chapters Group AG, Judges Scientific PLC, Software Circle PLC und Teqnion AB. Diese Firmen bestehen aus Portfolien von hauptsächlich kleinen spezialisierten Unternehmen. Aufgrund der demografischen Veränderungen in den westlichen Ländern werden in den kommenden Jahrzehnten viele kleine Firmen zum Verkauf stehen, wovon Serienakquisiteure profitieren sollten.
Mehr als 50% des Portfolios bestand aus Firmen mit einem sehr hohen Anteil von wiederkehrenden Umsätzen. Hierzu zählten Kelly Partners Group Holding Ltd. (Accounting), Chapters Group AG (hauptsächlich Nischen-Software), Software Circle PLC (Nischen-Software) und Trupanion Inc. (Haustierversicherungen).
Die Kursentwicklung der meisten Werte zeigte eine deutliche Erholung innerhalb der Periode. Die Bewertungen auf KGV- und auf EBIT-Basis erholten sich. Nach wie vor sind Small- und Micro Cap Werte aussichtsreiche Segmente um günstig in gute „junge Elefanten“ zu investieren. Das Segment ist von einer strukturellen Verringerung der Nachfrage betroffen. Immer weniger Fonds können aufgrund ihrer Größe und/oder von regulatorischen Anforderungen in kleine Werte mit niedriger Marktliquidität investieren.
Die US-Wirtschaft zeigte unerwartet starke Wachstumszahlen, mit einem BIP-Wachstum von 3,1 % im Jahr 2023, angetrieben durch starken Konsum und Investitionen im verarbeitenden Gewerbe. In der EU war das Wirtschaftswachstum gedämpft, mit einem BIP-Wachstum von 0,3 % im Jahr 2023 und einer leichten Erholung im Jahr 2024. Die Inflation hat sich seit ihrem Höchststand im Sommer 2022 abgeschwächt, bleibt aber in einigen Ländern über dem Zielwert. Die Herausforderungen durch die Pandemie und geopolitische Spannungen, wie der Krieg in der Ukraine, belasten weiterhin den wirtschaftlichen Ausblick. Die westlichen Nationen stehen vor der Herausforderung, das Wachstum zu stabilisieren, die Inflation zu kontrollieren und die fiskalische Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Eine Vorhersage über künftige ökonomische Entwicklungen ist unsicher. Der Anlagestil besteht nicht darin, (makro-)ökonomische Entwicklungen und ihre Einflüsse auf Börsenkurse vorherzusagen, sondern Aktien von solchen Unternehmen auszuwählen, die ihre Cashflows langfristig in unterschiedlichen Umfeldern steigern können. Wir unternehmen keinen Versuch, durch Absicherungsgeschäfte oder Market-Timing kurzfristige Volatilität zu reduzieren.
Kurzfristig ist damit der Wert des Teilfonds dem Marktrisiko ausgesetzt. Das Risiko von Marktpreisschwankungen bezieht sich auf Aktienkurse, Währungskurse und auf Zinssätze. Im Teilfonds befinden sich Positionen in Werten mit geringer Marktkapitalisierung. Daraus kann sich ein Liquiditätsrisiko aufgrund einer geringen Markttiefe ergeben. Aufgrund der Konzentration auf wenige Werte kann die Kursentwicklung des Teilfonds erheblich von der der Vergleichsindizes abweichen.
Langfristig ist die Wertentwicklung des Teilfonds dem Risiko ausgesetzt, dass sich die künftigen freien Cashflows der einzelnen Portfoliounternehmen wesentlich schlechter entwickeln als von uns zum Zeitpunkt des Kaufs angenommen.
Zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen Halbjahres- und Jahresberichten informieren wir durch unsere halbjährlich erscheinenden Briefe an unsere Investoren. Diese können im Internet unter www.pr- realvalue.com abgerufen werden oder auf Anfrage bei uns angefordert werden.
Mit Wirkung zum 1. August 2024 wurde der Teilfonds P & R Umbrella – Real Value (fusioniert) unter Beibehaltung der ISIN und WKN aus der bestehenden Umbrella-Struktur P & R Umbrella herausgelöst und in die neu gegründete Investmentgesellschaft P&R REAL VALUE im Umtauschverhältnis 1:1 eingebracht.
Da es sich bei dem übertragenden Teilfonds um den letzten bestehenden Teilfonds innerhalb der Umbrella-Struktur P & R Umbrella (fusioniert) handelt, hat die Sacheinbringung des übertragenden Teilfonds die sofortige Auflösung der Umbrella-Struktur zur Folge.
Grevenmacher, im August 2024
Der Vorstand der Axxion S.A.
Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen und geben keine Hinweise auf zukünftige Entwicklungen.
KPMG’s work is not intended to be, and may not be, relied on by any other person other than Axxion S.A.. To the fullest extent permissible by law, KPMG accepts no responsibility or liability to any other party in connection with its work.
The document provided is essentiallya copy of the signed financialstatements ofP & R Umbrella, provided to you as a secured pdf version on 5 September 2024, that is, in this form provided to you solely for the upload with Bundesanzeiger. It is your responsibility not to modify or amend under any circumstances the content of this document. Terms and conditions of the engagement Letter remain applicable or any breach of your responsibility.
An die Anteilinhaber des P & R Umbrella
15, rue de Flaxweiler L-6776 Grevenmacher
BERICHT DES „REVISEUR D’ENTREPRISES AGREE“
Bericht über die Jahresabschlussprüfung
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss des P & R Umbrella und seiner jeweiligen Teilfonds („der Fonds“), bestehend aus der Vermögensaufstellung, des Wertpapierbestands und der sonstigen Nettovermögenswerte zum 31. Juli 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Juli 2024, sowie den Erläuterungen mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des P & R Umbrella und seiner jeweiligen Teilfonds zum 31. Juli 2024 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondvermögens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Juli 2024.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit („Gesetz vom 23. Juli 2016“) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ („CSSF“) angenommenen internationalen Prüfungsstandards („ISA“) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt „Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ („IESBA Code“), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ zu diesem Jahresabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft des Fonds für den Jahresabschluss
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds und seiner jeweiligen Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren oder einzelne seiner Teilfonds zu schließen, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist und darüber einen Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
― |
Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für das Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben. |
― |
Beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und der entsprechenden Erläuterungen. |
― |
Schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds oder einzelner seiner Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ auf die dazugehörigen Erläuterungen zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Berichts des „réviseur d’entreprises agréé“ erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds oder einzelne seiner Teilfonds die Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können. |
― |
Beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Erläuterungen und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt. |
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Luxemburg, 5. September 2024
KPMG Audit S.à r.l.
Cabinet de révision agréé
Jan Jansen
Vermögensübersicht zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion)
Tageswert in EUR |
% Anteil am Teilfondsvermögen |
|
I. Vermögensgegenstände | 65.229.001,09 | 100,91 |
1. Aktien | 64.362.045,59 | 99,57 |
Australien | 12.356.902,57 | 19,12 |
Bundesrep. Deutschland | 10.470.782,40 | 16,20 |
Großbritannien | 16.369.661,50 | 25,32 |
Kanada | 3.736.186,21 | 5,78 |
Schweden | 2.909.517,03 | 4,50 |
USA | 18.518.995,88 | 28,65 |
2. Bankguthaben | 866.955,50 | 1,34 |
II. Verbindlichkeiten | -591.171,57 | -0,91 |
III. Teilfondsvermögen | 64.637.829,52 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion)
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Verpflichtung | Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 31.07.2024 | Käufe / Zugänge |
Verkäufe / Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
% des Teilfonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | |||||||||
Bestandspositionen | EUR | 64.362.045,59 | 99,57 | ||||||
Amtlich gehandelte Wertpapiere | EUR | 41.267.522,72 | 63,84 | ||||||
Aktien | |||||||||
KELLY PARTNERS GROUP HOLDINGS Registered Shares o.N. AU000000KPG7 |
STK | 2.414.871 | 513.376 | AUD | 8,4800 | 12.356.902,57 | 19,12 | ||
TerraVest Industries Inc. Registered Shares o.N. CA88105G1037 |
STK | 68.200 | 68.200 | CAD | 81,8800 | 3.736.186,21 | 5,78 | ||
Brockhaus Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE000A2GSU42 |
STK | 197.063 | 197.063 | EUR | 31,2000 | 6.148.365,60 | 9,51 | ||
Metro Bank Holdings PLC Ordinary Shs LS-,000001 GB00BMX3W479 |
STK | 816.949 | 472.904 | GBP | 0,5230 | 507.072,46 | 0,78 | ||
Credit Acceptance Corp.(Mich.) Registered Shares o.N. US2253101016 |
STK | 15.249 | 3.400 | USD | 574,9000 | 8.102.264,42 | 12,53 | ||
Trupanion Inc. Registered Shares DL -,01 US8982021060 |
STK | 176.404 | 121.715 | USD | 37,0600 | 6.042.081,55 | 9,35 | ||
World Acceptance Corp. Registered Shares o.N. US9814191048 |
STK | 38.760 | USD | 122,1200 | 4.374.649,91 | 6,77 | |||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | EUR | 23.094.522,87 | 35,73 | ||||||
Aktien | |||||||||
CHAPTERS Group AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006618309 |
STK | 175.708 | 318.794 | EUR | 24,6000 | 4.322.416,80 | 6,69 | ||
Judges Scientific PLC Registered Shares LS -,05 GB0032398678 |
STK | 18.700 | GBP | 99,0000 | 2.197.101,86 | 3,40 | |||
Naked Wines PLC Registered Shares LS -,075 GB00B021F836 |
STK | 2.609.377 | 279.405 | GBP | 0,5680 | 1.758.970,50 | 2,72 | ||
Software Circle PLC Registered Shares LS -,01 GB0009638130 |
STK | 55.736.389 | 1.075.000 | GBP | 0,1800 | 11.906.516,68 | 18,42 | ||
Teqnion AB Namn-Aktier o.N. SE0012308088 |
STK | 167.869 | 2.815 | SEK | 201,0000 | 2.909.517,03 | 4,50 | ||
Summe Wertpapiervermögen | EUR | 64.362.045,59 | 99,57 | ||||||
Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten | EUR | 866.955,50 | 1,34 | ||||||
Kassenbestände | EUR | 866.955,50 | 1,34 | ||||||
Verwahrstelle | |||||||||
EUR | 866.955,50 | 866.955,50 | 1,34 | ||||||
Sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -591.171,57 | -0,91 | ||||||
Verwaltungsvergütung | EUR | -52.477,10 | -52.477,10 | -0,08 | |||||
Performancegebühr | EUR | -503.813,09 | -503.813,09 | -0,78 | |||||
Betreuungsgebühr | EUR | -5.247,71 | -5.247,71 | -0,01 | |||||
Zentralverwaltungs- vergütung |
EUR | -2.682,88 | -2.682,88 | 0,00 | |||||
Verwahrstellenvergütung | EUR | -4.091,86 | -4.091,86 | -0,01 | |||||
Register- und Transferstellenvergütung | EUR | -250,00 | -250,00 | 0,00 | |||||
Taxe d’Abonnement | EUR | -2.693,36 | -2.693,36 | 0,00 | |||||
Prüfungskosten | EUR | -17.125,57 | -17.125,57 | -0,03 | |||||
Sonstige Kosten | EUR | -1.400,00 | -1.400,00 | 0,00 | |||||
Veröffentlichungskosten | EUR | -1.390,00 | -1.390,00 | 0,00 | |||||
Teilfondsvermögen | EUR | 64.637.829,52 | 100%1) | ||||||
P & R Umbrella – Real Value (fusioniert) | |||||||||
Anzahl Anteile | STK | 160.611,746 | |||||||
Anteilwert | EUR | 402,45 |
1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Sofern das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene der Zielfonds angefallen sein.
Die Erläuterungen sind ein integraler Bestandteil dieses Berichts.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 31.07.2024 | |||
Australische Dollar | (AUD) | 1,6572200 | = 1 Euro (EUR) |
Kanadische Dollar | (CAD) | 1,4946300 | = 1 Euro (EUR) |
Britische Pfund | (GBP) | 0,8426100 | = 1 Euro (EUR) |
Schwedische Kronen | (SEK) | 11,5970000 | = 1 Euro (EUR) |
US-Dollar | (USD) | 1,0820000 | = 1 Euro (EUR) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Juli 2024 (Datum der Fusion)
I. Erträge | ||
1. Dividenden | EUR | 115.532,25 |
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen | EUR | 3.374,01 |
3. Abzug Quellensteuer | EUR | -9.858,89 |
4. Sonstige Erträge | EUR | 1.682,56 |
Summe der Erträge | EUR | 110.729,93 |
II. Aufwendungen | ||
1. Verwaltungsvergütung | EUR | -446.092,10 |
2. Performancegebühr | EUR | -501.538,16 |
3. Verwahrstellenvergütung | EUR | -28.014,72 |
4. Register- und Transferstellenvergütung | EUR | -3.878,94 |
5. Betreuungsgebühr | EUR | -44.609,23 |
6. Zentralverwaltungsgebühr | EUR | -29.935,32 |
7. Prüfungskosten | EUR | -15.822,62 |
8. Taxe d’Abonnement | EUR | -24.177,15 |
9. Zinsaufwand aus Geldanlagen | EUR | -6.975,40 |
10. Sonstige Aufwendungen (siehe Erläuterung 2) | EUR | -58.834,14 |
Summe der Aufwendungen | EUR | -1.159.877,78 |
III. Ordentliches Nettoergebnis | EUR | -1.049.147,85 |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 7.642.601,06 |
2. Realisierte Verluste | EUR | -3.208.614,07 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 4.433.986,99 |
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes | EUR | 3.384.839,14 |
VI. Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses des Berichtszeitraumes | EUR | 18.620.368,98 |
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes | EUR | 22.005.208,12 |
Entwicklung des Teilfondsvermögens 2023/2024
I. Wert des Teilfondsvermögens am Beginn des Berichtszeitraumes | EUR | 44.017.538,80 | ||
1. Ausschüttung für das Vorjahr | EUR | -8.052,43 | ||
2. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | EUR | -1.379.310,18 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheingeschäften | EUR | 1.559.854,72 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheingeschäften | EUR | -2.939.164,90 | ||
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 2.445,21 | ||
4. Ergebnis des Berichtszeitraumes | EUR | 22.005.208,12 | ||
II. Wert des Teilfondsvermögens am Ende des Berichtszeitraumes | EUR | 64.637.829,52 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Berichtszeiträume
Geschäftsjahr / Berichtszeitraum | Umlaufende Anteile am Ende des Geschäftsjahres / Berichtszeitraumes |
Teilfondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres / Berichtszeitraumes |
Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres / Berichtszeitraumes |
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30.09.2021 | Stück | 232.482,329 | EUR | 84.104.971,78 | EUR | 376,34 |
30.09.2022 | Stück | 232.219,968 | EUR | 57.141.372,81 | EUR | 246,07 |
30.09.2023 | Stück | 165.654,145 | EUR | 44.017.538,80 | EUR | 265,72 |
31.07.2024 (Datum der Fusion) | Stück | 160.611,746 | EUR | 64.637.829,52 | EUR | 402,45 |
Die Erläuterungen sind ein integraler Bestandteil dieses Berichts.
Erläuterungen zum Abschlussbericht
zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion)
Erläuterung 1 – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a) |
Darstellung der Finanzberichte Die Finanzberichte des Fonds wurden gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) und gemäß dem Prinzip der Unternehmensfortführung erstellt. |
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b) |
Bewertung des Wertpapierbestandes und der Geldmarktinstrumente Wertpapiere, die an einer Börse notiert waren, wurden zum letzten verfügbaren bezahlten Kurs bewertet. Soweit Wertpapiere an mehreren Börsen notiert waren, war der letzte verfügbare bezahlte Kurs des entsprechenden Wertpapiers an der Börse maßgeblich, die Hauptmarkt für dieses Wertpapier war. Wertpapiere, die nicht an einer Börse notiert waren, die aber an einem anderen geregelten Markt gehandelt wurden, wurden grundsätzlich zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein durfte und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hielt, zu dem die Wertpapiere verkauft werden konnten. Die flüssigen Mittel wurden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 60 Tagen konnten mit dem jeweiligen Renditekurs bewertet werden, vorausgesetzt, ein entsprechender Vertrag zwischen dem Kredit- oder Finanzinstitut, welches die Festgelder verwahrte, und der Verwaltungsgesellschaft sah vor, dass diese Festgelder zu jeder Zeit kündbar waren und dass im Falle einer Kündigung ihr Realisierungswert diesem Renditekurs entsprach. Anteile an OGAWs, OGAs und sonstigen Investmentfonds bzw. Sondervermögen wurden zum letzten festgestellten verfügbaren Nettoinventarwert bewertet, der von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, dem Anlagevehikel selbst oder einer vertraglich bestellten Stelle veröffentlicht wurde. Sofern ein Anlagevehikel zusätzlich an einer Börse notiert war, konnte die Verwaltungsgesellschaft auch den letzten verfügbaren bezahlten Börsenkurs des Hauptmarktes heranziehen. Exchange Traded Funds (ETFs) wurden zum letzten verfügbaren bezahlten Kurs des Hauptmarktes bewertet. Die Verwaltungsgesellschaft konnte auch den letzten verfügbaren, von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, dem Anlagevehikel selbst oder einer vertraglich bestellten Stelle veröffentlichten Kurs, heranziehen. Falls für die vorgenannten Wertpapiere bzw. Anlageinstrumente keine Kurse festgelegt wurden oder die Kurse nicht marktgerecht bzw. unsachgerecht waren, wurden diese Wertpapiere bzw. Anlageinstrumente ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben festlegte. |
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c) |
Realisierte Nettogewinne/ -verluste aus Wertpapierverkäufen Der realisierte Nettogewinn/ -verlust aus Wertpapierverkäufen wurde auf der Grundlage des Mittelkurses der verkauften Wertpapiere berechnet. |
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d) |
Transaktionskosten Für den Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion) belaufen sich diese Kosten auf:
Bei Transaktionen, welche nicht direkt mit der Verwahrstelle abgeschlossen wurden, wurden die Abwicklungskosten dem Teilfonds monatlich gebündelt belastet. Diese Kosten sind in dem Konto „Sonstige Aufwendungen“ enthalten. Jedoch enthielten die Transaktionspreise der Wertpapiere separat in Rechnung gestellte Kosten, die in den realisierten und nicht realisierten Werterhöhungen oder -minderungen inbegriffen sind. |
|||
e) |
Umrechnung von Fremdwährungen Alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte wurden zum letzten Devisenmittelkurs in die Teilfondswährung umgerechnet. Die Transaktionen, Erträge und Aufwendungen in anderen Währungen als die des jeweiligen Teilfonds, wurden zu dem Wechselkurs verbucht, der am Tag der Transaktion gültig ist. |
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f) |
Konsolidierter Abschluss Der konsolidierte Abschluss erfolgte in Euro und stellte die konsolidierte Finanzlage aller Teilfonds zum Berichtsdatum dar. Da der Investmentfonds P & R Umbrella zum Berichtszeitpunkt aus lediglich einem Teilfonds, dem P & R Umbrella – Real Value (fusioniert), bestand, ergeben die Finanzaufstellungen des Teilfonds gleichzeitig die konsolidierten Aufstellungen des P & R Umbrella. |
|||
g) |
Einstandswert der Wertpapiere im Bestand Für Wertpapiere, die auf andere Währungen als die Währung des jeweiligen Teilfonds lauteten, wurde der Einstandswert auf der Grundlage der am Kauftag gültigen Wechselkurse errechnet. |
|||
h) |
Dividendenerträge Dividenden wurden am Ex-Datum gebucht. Dividendenerträge wurden vor Abzug von Quellensteuer ausgewiesen. |
|||
i) |
Bewertung der Devisentermingeschäfte Nicht realisierte Gewinne oder Verluste, welche sich zum Berichtszeitpunkt aus der Bewertung von offenen Devisentermingeschäften ergaben, wurden zum Berichtsdatum aufgrund der Terminkurse für die restliche Laufzeit bestimmt und sind in der Vermögensaufstellung ausgewiesen. |
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j) |
Bewertung der Terminkontrakte Die Terminkontrakte wurden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Realisierte und nicht realisierte Werterhöhungen/Wertminderungen werden in der Vermögensaufstellung ausgewiesen. |
|||
k) |
Bewertung der Verbindlichkeiten Die zum Berichtsstichtag bestehenden Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. |
|||
l) |
Verkauf von herausgegebenen Optionen Beim Verkauf von herausgegebenen Optionen wurden die erhaltenen Prämien als Verbindlichkeit in der Vermögensaufstellung verbucht und anschließend zum Marktkurs bewertet. Wurde eine herausgegebene „Call-Option“ ausgeübt, so wurden die erhaltene Prämie in der Ertrags- und Aufwandsrechnung und die anderen Veränderungen des Nettovermögens als realisierte Werterhöhung aus Optionen ausgewiesen. |
|||
m) |
Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgte dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen wurden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfloss, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfloss und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt wurden. |
|||
n) |
Gründungskosten Die Kosten für die Gründung des Fonds und die Erstausgabe von Anteilen wurden dem Fondsvermögen der bei der Gründung bestehenden Teilfonds belastet. Die Aufteilung der Gründungskosten sowie der sonstigen Kosten, welche nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vermögen eines bestimmten Teilfonds standen, erfolgte auf die jeweiligen Teilfondsvermögen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds wurden dem jeweiligen Teilfondsvermögen belastet, dem sie zuzurechnen waren. |
|||
o) |
Zusätzliche Informationen zum Bericht Dieser Bericht wurde auf Basis des Nettoinventarwertes zum 31. Juli 2024 mit den letzten verfügbaren Kursen zum 31. Juli 2024 und unter Berücksichtigung aller Ereignisse, die sich auf die Rechnungslegung zum 31. Juli 2024 beziehen, erstellt. |
Erläuterung 2 – Gebühren und Aufwendungen
Angaben zu Gebühren und Aufwendungen konnten dem aktuellen Verkaufsprospekt sowie den Basisinformationsblättern entnommen werden.
Die in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführten sonstigen Aufwendungen beinhalten insbesondere Veröffentlichungsgebühren, Gebühren für Aufsichtsbehörden, Transaktionskosten, Marketing- und Druckkosten sowie Lizenzkosten.
Erläuterung 3 – Kapitalsteuer („taxe d’abonnement“)
Das Fondsvermögen unterlag im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer („taxe d’abonnement“) von 0,05% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesenen Nettoteilfondsvermögen zahlbar war.
Gemäß Artikel 175 (a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 war der Teil des Nettovermögens, der in OGAW angelegt war, die bereits zur Zahlung der Kapitalsteuer verpflichtet waren, von dieser Steuer befreit.
Erläuterung 4 – Ertragsverwendung
Die vereinnahmten Dividenden- und Zinserträge sowie sonstige ordentliche Erträge wurden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich ausgeschüttet.
Zur Ausschüttung nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft konnten im Rahmen der Bestimmung des Artikels 11 des Verwaltungsreglements neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art sowie sonstige Aktiva gelangen, sofern das Netto-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze nach Artikel 1 Absatz 2 des Verwaltungsreglements gefallen ist.
Sofern im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine Ausschüttung der Erträge vorgesehen war, konnte abweichend hiervon auf gesonderten Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auch eine Thesaurierung der Erträge vorgenommen werden.
Erläuterung 5 – Verwaltungsgebühren von Zielfonds
Sofern der Teilfonds in Anteile eines anderen Investmentfonds (Zielfonds) investierte, konnten für die erworbenen Zielfondsanteile zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
Zum Berichtsstichtag war das Nettovermögen des Teilfonds nicht in Zielfonds investiert.
Erläuterung 6 – Performance Fee
Im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Juli 2024 (Datum der Fusion) sind folgende Performance Fee angefallen:
Performance Fee | in % | |
P & R Umbrella – Real Value (fusioniert) | -503.813,09 EUR | 0,94% |
Bei der Angabe der Performance Fee wurde ein ggfs. anfallender Ertragsausgleich nicht berücksichtigt. Die Ermittlung des prozentualen Wertes erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Fondsvolumens der jeweiligen Anteilklasse im Berichtszeitraum.
Weitergehende Informationen zur Performance Fee und ihrer Berechnung konnten dem aktuellen Verkaufsprospekt sowie den Basisinformationsblättern entnommen werden.
Erläuterung 7 – Wertpapierbestandsveränderungen
Eine Aufstellung über die während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, ist auf Anforderung kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Erläuterung 8 – Weitere Informationen
Mögliche Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes
Die Entwicklungen hinsichtlich des Konfliktes im Osten Europas führten auf den globalen Finanzmärkten teilweise zu signifikanten Abschlägen und starken Schwankungen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft und damit verbunden die Entwicklung an den Finanzmärkten von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Damit einher geht eine steigende Volatilität an den Finanzplätzen. Insofern unterlag auch die zukünftige Wertentwicklung des Fonds erhöhten Schwankungsrisiken.
Erläuterung 9 – Risikomanagement (ungeprüft)
In Bezug auf das Risikomanagement hatte der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft den Commitment Approach als Methode zur Bestimmung des Gesamtrisikos gewählt.
Erläuterung 10 – Angaben zur Mitarbeitervergütung der Verwaltungsgesellschaft (ungeprüft)
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über ein Vergütungssystem, das sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllt, als auch das verantwortungsvolle und risikobewusste Verhalten der Mitarbeiter fördert. Das System ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und nicht zur Übernahme von Risiken ermutigt. Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich durch einen Vergütungsausschuss auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Ziel der Gesellschaft ist es, mit einer markt- und leistungsgerechten Vergütung die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter und der Mitarbeiter gleichermaßen zu berücksichtigen und die nachhaltige und positive Entwicklung der Gesellschaft zu unterstützen. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt sowie einer möglichen variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Für die Vorstände und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben gelten besondere Regelungen.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 (Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023) der Axxion S.A. gezahlten Mitarbeitervergütung:
davon feste Vergütung: | TEUR | 5.137 |
davon variable Vergütung: | TEUR | 480 |
Gesamtsumme: | TEUR | 5.617 |
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft: | 58 | (inkl. Vorstände) |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 (Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023) der Axxion S.A. gezahlten Vergütungen an Risk Taker:
Vergütung: | TEUR 1.821 |
davon Führungskräfte: | TEUR 1.821 |
Die Vergütungsrichtlinie der Gesellschaft wurde im Jahr 2023 aktualisiert, weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungsrichtlinie können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu unter der Rubrik Anlegerinformationen abgerufen werden.
Erläuterung 11 – Angaben zu den Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 (ungeprüft)
Zum Berichtszeitpunkt und während des Berichtszeitraumes hat der Fonds bzw. Teilfonds keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte entsprechend der Verordnung (EU) 2015/2365 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen.
Erläuterung 12 – Pflichtangaben gemäß EU-Offenlegungsverordnung und EU-Taxonomie-Verordnung (ungeprüft)
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Der Teilfonds berücksichtigte Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Angabe gemäß Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie-Verordnung“)
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigten nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.