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Wichtige Mitteilung: Insolvenzeröffnungsverfahren über die Elbtower Hotel Betriebs GmbH & Co. KG

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

**Wichtige Mitteilung: Insolvenzeröffnungsverfahren über die Elbtower Hotel Betriebs GmbH & Co. KG**

**Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 214/24**

Das Amtsgericht Hamburg hat am **24.09.2024 um 11:53 Uhr** im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der **Elbtower Hotel Betriebs GmbH & Co. KG** bedeutende Anordnungen getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter **HRA 129262** eingetragen und hat ihren Sitz in der **Vorsetzen 50, 20459 Hamburg**. Sie wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die **Elbtower Hotel Management GmbH** (Handelsregister **HRB 177346**), ebenfalls ansässig in der Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Die Geschäftsführung obliegt **Herrn Stefan Massa** und **Herrn Martin Schaffer**.

### **Anordnungen des Gerichts:**

1. **Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:**
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde **Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm**, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt. Er ist ab sofort für die Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin verantwortlich.

2. **Beschränkung der Verfügungsbefugnis:**
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit **Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters** wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der geordneten Durchführung des Verfahrens.

3. **Zahlungsverbote und Einzugsbefugnis:**
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird **untersagt**, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist **ermächtigt**, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, **nur noch unter Beachtung dieser Anordnung** zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

4. **Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:**
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden **untersagt**, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden **einstweilen eingestellt** (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

### **Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner:**

Diese Anordnungen haben unmittelbare Auswirkungen auf alle Gläubiger und Geschäftspartner der Elbtower Hotel Betriebs GmbH & Co. KG. Es wird dringend empfohlen, sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um weitere Schritte zu besprechen und eventuelle Forderungen anzumelden.

**Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:**

Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Moorfuhrtweg 11
22301 Hamburg
Telefon: [Bitte beim Verwalter erfragen]
E-Mail: [Bitte beim Verwalter erfragen]

**Aktenzeichen:** 67b IN 214/24
**Amtsgericht Hamburg, 24.09.2024**

Diese Maßnahmen sollen eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens gewährleisten und die Interessen aller Beteiligten schützen. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis und Kooperation in dieser Angelegenheit.

**Wichtiger Hinweis:**
Bitte prüfen Sie vor jeglichen Handlungen die aktuelle Rechtslage und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsberater hinzu. Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen der vorläufige Insolvenzverwalter zur Verfügung.

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