Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 204/24
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 24.09.2024 um 12:58 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BANDURA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG bedeutende Anordnungen getroffen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 69218, hat ihren Sitz c/o Development Partner GmbH i.L., Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. Die frühere Anschrift lautete Gebäude 055, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Sie wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die BANDURA Beteiligungs GmbH (Handelsregister HRB 106424), Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier.
Anordnungen des Gerichts:
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, ernannt. Er ist ab sofort für die Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin verantwortlich.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der geordneten Abwicklung des Verfahrens.
Zahlungsverbote und Einzugsbefugnis: Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner:
Diese Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf alle Gläubiger und Geschäftspartner der BANDURA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Es wird empfohlen, sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um weitere Schritte zu besprechen und Forderungen anzumelden.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adlerstraße 74
40211 Düsseldorf
Aktenzeichen: 504 IN 204/24
Amtsgericht Düsseldorf, 24.09.2024
Diese Maßnahmen sollen die geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens sicherstellen und die Interessen aller Beteiligten wahren. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.