Amtsgericht Schwarzenbek, 23. September 2024 – Im Insolvenzverfahren der Johanniter-Krankenhaus Geesthacht GmbH, Am Runden Berge 3, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Vaasen, wurde unter dem Aktenzeichen 1 IN 131/24 am 23. September 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 147 GE eingetragen ist, sieht sich finanziellen Herausforderungen gegenüber und hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
Um nachteilige Veränderungen im Vermögensstatus der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurde am 23.09.2024 die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b Abs. 1 Satz 1 InsO angeordnet.
Rechtsanwalt Andreas Romey aus Hamburg wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäfte des Johanniter-Krankenhauses unter enger Überwachung weiterzuführen. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in die Unterlagen des Unternehmens zu nehmen.
Sicherungsmaßnahmen und Ausblick
Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind bis auf weiteres ausgesetzt, um das Unternehmen vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Die Geschäftsführung des Johanniter-Krankenhauses bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung in der Hand der bisherigen Leitung, jedoch unter strenger Aufsicht des vorläufigen Sachwalters.
Der Sachwalter ist befugt, Zahlungen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Geschäftsführung nur im Sinne einer geordneten Insolvenzabwicklung tätig wird. Sollte die Eigenverwaltung nicht den gewünschten Erfolg bringen oder den Gläubigern schaden, hat der Sachwalter unverzüglich das Gericht und den Gläubigerausschuss zu informieren.
Die Johanniter-Krankenhaus Geesthacht GmbH hat nun die Gelegenheit, eine Sanierungsstrategie zu entwickeln und das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weiterzuführen. Ob diese Strategie erfolgreich sein wird, bleibt in den kommenden Wochen abzuwarten.