Amtsgericht Schwarzenbek, 23. September 2024 – Im Insolvenzverfahren der Johanniter Geriatrie und Seniorenzentrum Geesthacht GmbH, ansässig in der Johannes-Ritter-Straße 100, 21502 Geesthacht, vertreten durch Geschäftsführer Tobias Vaasen, hat das Gericht unter dem Aktenzeichen 1 IN 132/24 am 23. September 2024, um 12:00 Uhr, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (§ 270b Abs. 1 Satz 1 InsO).
Die Schuldnerin, im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 202757 B eingetragen, wird dabei von der Kanzlei BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen vertreten.
Vorläufiger Sachwalter bestellt
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Andreas Romey, mit Sitz in Hamburg, ernannt. Herr Romey ist beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen des Vermögens wurde der Johanniter Geriatrie und Seniorenzentrum Geesthacht GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung auferlegt, Verfügungen über das Vermögen nur mit Zustimmung des Sachwalters vorzunehmen. Zwangsvollstreckungen wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Der vorläufige Sachwalter hat zudem die Aufgabe, einen umfassenden Bericht über die finanzielle Situation, die Eignung der Buchführung und mögliche Haftungsansprüche zu erstellen. Ein Insolvenzplan muss bis spätestens 23. Dezember 2024 vorgelegt werden.
Unterstützung durch den Sachwalter
Der vorläufige Sachwalter kann verlangen, dass alle eingehenden Gelder ausschließlich durch ihn entgegengenommen und Zahlungen nur unter seiner Aufsicht geleistet werden. Sollte er Anzeichen finden, dass die Eigenverwaltung zum Nachteil der Gläubiger führen könnte, muss er das Insolvenzgericht umgehend informieren.
Die nächsten Schritte des Verfahrens hängen nun von der Erstellung des Insolvenzplans und den weiteren Entwicklungen in der Eigenverwaltung ab.