Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67c IN 333/24 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZ Grundstücksgesellschaft mbH, mit Sitz in der Heilwigstraße 104, 20249 Hamburg, eröffnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170315, wird von Geschäftsführer Stefan Hansen geleitet und ist im Geschäftszweig der Vermietung von Betriebsgrundstücken tätig.
Im Rahmen des Verfahrens wurde am 23. September 2024, um 11:53 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, mit Kanzleisitz am Mittelweg 9, 20148 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der HZ Grundstücksgesellschaft mbH nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Die Gläubiger der HZ Grundstücksgesellschaft mbH, auch sogenannte Drittschuldner, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Gesellschaft ausgesetzt. Maßnahmen, die bereits eingeleitet wurden, sind bis auf Weiteres gestoppt. Eine Ausnahme gilt lediglich für unmovable assets, wie etwa Immobilien.
Diese Anordnung erfolgte gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) und markiert den Beginn des Verfahrens zur Klärung der finanziellen Lage der HZ Grundstücksgesellschaft mbH.