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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH
Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRAX-D GmbH

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 101/24

Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, mit Sitz in der Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 210514, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christian Bartschte, wohnhaft in Kamillenweg 13a, 38446 Wolfsburg, hat das Amtsgericht Wolfsburg am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Gemäß diesem Beschluss sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Wirtschaftsjuristin (LL.M.) Kristin Winter von der Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 0531/61 28 720-150 sowie per Fax unter 0531/61 28 720-100 und per E-Mail unter KWinter@schultze-braun.de erreichbar. Weitere Informationen können auch auf der Internetseite der Kanzlei unter www.schultze-braun.de eingesehen werden.

Alle Schuldner der Bartschte Consulting GmbH werden hiermit aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, diese Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde anzufechten. Des Weiteren können auch Gläubiger, die nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen wollen, die sofortige Beschwerde einlegen. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Die sofortige Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg, oder per Post an Postfach 100141, 38401 Wolfsburg, einzureichen. Alternativ kann sie auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1273063535525-000216931) eingereicht werden. Die Einreichung kann zudem zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei die fristgerechte Zustellung beim Amtsgericht Wolfsburg entscheidend ist.

Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss sowie die ausdrückliche Erklärung der Beschwerde beinhalten. Sollte die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen.

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