Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67c IN 333/24 am 23.09.2024 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HZ Grundstücksgesellschaft mbH, Heilwigstraße 104, 20249 Hamburg, eingeleitet. Das Unternehmen, dessen Geschäftszweig die Vermietung von Betriebsgrundstücken umfasst, wird im Handelsregister unter HRB 170315 geführt und steht unter der gesetzlichen Vertretung des Geschäftsführers Stefan Hansen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, ernannt. Ab sofort sind Verfügungen der HZ Grundstücksgesellschaft mbH über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere alle finanziellen Transaktionen und die Einziehung von Forderungen. Bankguthaben und andere Vermögenswerte des Unternehmens stehen unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Maßnahmen zum Vermögensschutz
Zusätzlich wurde allen Schuldnern der HZ Grundstücksgesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind diese verpflichtet, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Zwangsvollstreckungen oder andere Maßnahmen gegen das Vermögen der Schuldnerin wurden vorläufig gestoppt, um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.
Das Verfahren wird zeigen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.