In einem weiteren bedeutenden Schritt wurde über das Vermögen der GP George GmbH mit Sitz in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Jakob Seifert, ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat am 23.09.2024 entschieden, Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin zu ergreifen.
Unter dem Aktenzeichen 36g IN 6268/24 hat das Gericht zunächst ein Verbot sämtlicher Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin angeordnet, um potenzielle nachteilige Veränderungen zu verhindern. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dirk Semmelmann mit Sitz in Berlin bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der GP George GmbH zu sichern und zu erhalten. Dazu gehört auch die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin sowie das Einrichten eines speziellen Insolvenzsonderkontos.
Verfügungen der GP George GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Dies umfasst insbesondere das Einziehen offener Außenstände. Den Schuldnern der Firma wurde zudem untersagt, Zahlungen direkt an die GP George GmbH zu leisten – sie dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter gehen.
Weitere Prüfung eingeleitet
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird darüber hinaus als Sachverständiger prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens gegeben sind, insbesondere ob ausreichend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Geschäftstätigkeit der GP George GmbH und ihre Gläubiger haben. Weitere behördliche Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Prüfung ab.
Verbraucher und Geschäftspartner sollten aufmerksam die weiteren Entwicklungen verfolgen.