Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat angesichts der aktuellen Situation bei der „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) eine außergewöhnliche Entscheidung getroffen: Am Freitag, den 20. September 2024, erließ die FMA einen Bescheid, der die Wiener Bank verpflichtet, bis spätestens 18. Oktober 2024 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
In dieser Versammlung sollen die Aktionäre über zwei entscheidende Maßnahmen abstimmen:
Kapitalerhöhung von mindestens 25 Millionen Euro: Diese soll innerhalb von zwei Wochen nach Beschluss umgesetzt werden, um die finanzielle Stabilität der Bank sicherzustellen.
Auflösung und freiwillige Selbstabwicklung der Bank: Falls die Kapitalerhöhung nicht beschlossen oder nicht fristgerecht umgesetzt wird, steht die Euram Bank vor der Option, sich selbst aufzulösen und in die freiwillige Abwicklung zu gehen.
Die FMA handelt hier auf Grundlage des österreichischen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) und wird die Ergebnisse dieser Hauptversammlung als Basis für mögliche weitere regulatorische Maßnahmen heranziehen.
Diese Entwicklungen markieren einen kritischen Wendepunkt für die Euram Bank, deren künftiger Weg nun maßgeblich von den Entscheidungen der Aktionäre abhängt.