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Gerichtsurteil: Google-Bewertungen ohne Kundenstatus

Simon (CC0), Pixabay

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Berufungsverfahren eine differenzierte Entscheidung zu negativen Google-Bewertungen ohne direktes Kundenverhältnis getroffen.

Hintergrund

  • Eine Rechtsanwaltskanzlei klagte gegen einen Händler wegen einer negativen Google-Bewertung.
  • Der Händler hatte keinen direkten Mandantenstatus, sondern nur Kontakt mit einem Anwalt der Kanzlei als Gegenpartei.
  • Das Landgericht Oldenburg gab der Kanzlei zunächst Recht und sah die Bewertung als rechtswidrigen Eingriff.

Urteil des Oberlandesgerichts

  • Das Gericht erkannte einen Teilerfolg für den Händler an.
  • Es betonte die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen Gewerbebetriebsschutz und Meinungsfreiheit.
  • Die Bewertung wurde als zulässig erachtet, jedoch mit Einschränkungen:
    1. Der Händler darf seine Erfahrung bewerten, auch ohne direktes Mandatsverhältnis.
    2. Er muss jedoch deutlich machen, dass er kein direkter Kunde war.

Begründung

  • Google-Bewertungen werden oft als Kundenerfahrungen interpretiert.
  • Bei Anwaltskanzleien sind Bewertungen von direkten Mandanten besonders relevant.
  • Die Bewertung des Händlers hat nicht die gleiche Aussagekraft wie die eines Mandanten.

Entscheidung

  • Die Bewertung muss nicht gelöscht werden.
  • Sie muss jedoch um den Hinweis ergänzt werden, dass der Bewerter kein direkter Mandant war.

Das Urteil (Aktenzeichen: 13 U 110/23) vom 4. Juni 2024 ist rechtskräftig.

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