In Thüringen bahnt sich eine bedeutsame Reform an: CDU und BSW planen, das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten grundlegend zu ändern. Diesen Antrag wollen sie bei der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags in einer Woche einbringen. Ziel der Reform ist es, die bisherige Geschäftsordnung anzupassen, sodass künftig alle Fraktionen von Beginn an Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen dürfen.
Bisher sieht die Geschäftsordnung vor, dass in den ersten beiden Wahlgängen nur die stärkste Fraktion – in diesem Fall die AfD – das Vorschlagsrecht hat. Da die anderen Fraktionen jedoch geschlossen gegen die Wahl eines AfD-Kandidaten sind, droht eine politische Blockade. Um diese Situation zu entschärfen und den demokratischen Prozess zu fördern, wollen CDU und BSW sicherstellen, dass auch kleinere Fraktionen frühzeitig die Möglichkeit haben, eigene Kandidaten ins Rennen zu schicken.
Diese Änderung würde nicht nur den Weg für eine breitere Auswahl an Kandidaten ebnen, sondern könnte auch zu einem harmonischeren politischen Klima im Landtag beitragen. Die Reform ist ein deutlicher Versuch, den Einfluss der AfD zu begrenzen und eine pragmatische Lösung für die drohende Pattsituation zu finden. Die politische Landschaft in Thüringen bleibt damit in Bewegung, während alle Augen auf die kommende Landtagssitzung gerichtet sind.