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EuGH-Urteil: Hotels dürfen eigene Preise senken – Niederlage für Booking.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Buchungsportal Booking.com in einem wegweisenden Urteil eine empfindliche Niederlage zugefügt. Im jahrelangen Streit um die sogenannten Bestpreisklauseln, die Hotels daran hinderten, ihre Zimmer auf eigenen Websites oder über andere Vertriebskanäle günstiger anzubieten als auf der Plattform selbst, stärkte der EuGH nun die Rechte der Hoteliers. Diese Klauseln sind nicht automatisch vom Kartellverbot ausgenommen, urteilte das Gericht und hob damit eine wesentliche Geschäftsstrategie von Booking.com auf.

Durch diese Entscheidung können Hotels künftig eigenständig entscheiden, zu welchen Preisen sie ihre Zimmer anbieten – ohne von der Plattform gebunden zu sein, stets den niedrigsten Preis für Buchungen über Booking.com zu gewährleisten. Der EuGH betonte, dass solche Bestpreisklauseln nicht erforderlich seien, um den wirtschaftlichen Erfolg von Buchungsplattformen zu sichern.

Dieses Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Wettbewerbsfreiheit im Hotelgewerbe. Hotels können nun flexibler auf Marktbedingungen reagieren und Kunden direktere, oftmals günstigere Buchungsmöglichkeiten anbieten. Das Urteil dürfte die Dynamik der Hotelbuchungsbranche erheblich verändern und könnte sich auf weitere Plattformen und deren Preisgestaltungspraktiken auswirken.

Mit diesem Urteil setzt der EuGH ein klares Zeichen für fairen Wettbewerb und stärkt die Position von Hotels gegenüber großen Buchungsplattformen wie Booking.com.

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