Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen weiteren Rückschlag erlitten. Im Streit um Ausschussvorsitzposten ist sie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwei Organklagen, die darauf abzielten, der AfD das Recht auf Ausschussvorsitzende zu sichern, blieben ohne Erfolg. Die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe erklärten, dass die Geschäftsordnung des Bundestages den Fraktionen keine festen Ansprüche auf Ausschussvorsitze zusichere.
Die Entscheidung kommt nach mehreren gescheiterten Anläufen der AfD, sich mehr Einfluss im Parlament zu sichern. Bereits in der Vergangenheit war die Partei bei der Besetzung von Ausschussvorsitzen mehrfach gescheitert, da andere Parteien sie durch Mehrheitsentscheidungen von diesen Posten fernhielten. Besonders brisant war der Fall des Vorsitzes des Rechtsausschusses, den die AfD 2021 nach massiven Protesten räumen musste.
Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar, dass die Wahl der Ausschussvorsitzenden durch die Abgeordneten völlig im Rahmen der Geschäftsordnung liege. Die AfD kritisiert dies als eine bewusste Ausgrenzung und sprach von einem „Demokratie-Defizit“. Andere Parteien halten jedoch dagegen und argumentieren, dass der Ausschussvorsitz Verantwortung und Vertrauen erfordere und daher nicht an eine Partei vergeben werden könne, die extremistische Tendenzen in ihren Reihen dulde.
Diese juristische Niederlage zeigt erneut, wie isoliert die AfD im Bundestag ist. Während sie in den letzten Jahren auf Landesebene zunehmend Wahlerfolge feierte, bleibt ihr Einfluss auf die parlamentarische Arbeit in Berlin stark eingeschränkt. Die anderen Fraktionen scheuen sich weiterhin davor, der AfD Schlüsselpositionen zu überlassen, was die Partei in die politische Isolation drängt.