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Missbrauchsbeauftragte fordert Speicherung von IP-Adressen: Ein umstrittenes Mittel im Kampf gegen Kindesmissbrauch

Im Kampf gegen Pädokriminalität drängt Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, auf eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. Diese Maßnahme könnte entscheidend sein, um Täter im Internet schnell zu identifizieren und Kinder vor Missbrauch zu schützen. Claus argumentiert, dass der schnelle Zugriff auf gespeicherte IP-Adressen es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen würde, Täter zu lokalisieren, die im Internet aktiv sind.

Doch die Forderung ist nicht unumstritten. Datenschützer warnen davor, dass eine flächendeckende Speicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt. Sie argumentieren, dass solche Maßnahmen leicht missbraucht werden könnten und zu einer Überwachung der gesamten Bevölkerung führen könnten.

Dieser Artikel beleuchtet die kontroverse Debatte um die Speicherung von IP-Adressen und deren mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz und die Bürgerrechte. Experten aus den Bereichen Strafrecht und Datenschutz geben ihre Einschätzungen dazu, ob die Maßnahme tatsächlich effektiv im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist oder ob es alternative Wege gibt, um die Täter zu identifizieren, ohne die Privatsphäre aller Bürger zu gefährden.

Zudem sprechen wir mit Betroffenen und Opferschutzorganisationen über die Notwendigkeit schneller Ermittlungen und ob eine solche Maßnahme tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen könnte.

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