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Insolvenzverfahren gegen Novaact GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

geralt / Pixabay

Am 16. September 2024, um 16:00 Uhr, hat das Amtsgericht Offenburg im Verfahren 10 IN 377/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Novaact GmbH, ansässig in der Fritz-Rinderspacher-Straße 19, 77933 Lahr, angeordnet. Die Novaact GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Jürgen Binder, kämpft mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die eine gerichtliche Intervention notwendig gemacht haben. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 728047 eingetragen.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin eingeleitet, um eine potenzielle Schädigung oder Verlagerung von Vermögenswerten bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Diese Maßnahmen umfassen:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungen gegen das Vermögen der Novaact GmbH werden bis auf Weiteres gestoppt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Christoph Kiefer, mit Kanzleisitz in der Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Herr Kiefer wird ab sofort die Kontrolle über alle finanziellen Entscheidungen der Schuldnerin übernehmen. Verfügungen der Novaact GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Christoph Kiefer übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Novaact GmbH zu sichern und dessen Erhalt zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde ihm die Befugnis übertragen, Bankkonten und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzufrieren und eingehende Gelder auf speziell eingerichtete Sonderkonten zu leiten. Diese Sonderkonten werden entweder auf den Namen der Schuldnerin oder im Namen des vorläufigen Insolvenzverwalters eröffnet, um eine transparente und rechtlich gesicherte Verwaltung der Mittel sicherzustellen.

Darüber hinaus dürfen Zahlungen an die Novaact GmbH nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dies betrifft insbesondere Drittschuldner, denen explizit untersagt wird, Gelder direkt an die Novaact GmbH zu überweisen.
Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters

Herr Kiefer hat weitreichende Rechte zur Untersuchung der Vermögenslage der Schuldnerin. Er ist befugt, die Geschäftsräume der Novaact GmbH zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und sich ein umfassendes Bild von der finanziellen Situation zu verschaffen. Dies dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie der Aufklärung der Vermögensverhältnisse.
Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenburg eingesehen werden. Dies ermöglicht den Gläubigern und weiteren Beteiligten, sich über die konkreten Maßnahmen und rechtlichen Schritte zu informieren.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Offenburg können sowohl die Novaact GmbH als auch ihre Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Offenburg, Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Sollten internationale Zuständigkeitsfragen nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 infrage stehen, können auch Gläubiger die sofortige Beschwerde einreichen.

Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen an die Übermittlung von elektronischen Dokumenten entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt dabei nicht den formalen Voraussetzungen. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie auf www.ejustice-bw.de.

Amtsgericht Offenburg – Insolvenzgericht – 16.09.2024

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