Am 17. September 2024 hat das Amtsgericht Esslingen (Aktenzeichen: 12 IN 483/24) in einem bedeutenden Beschluss die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Immo Lichtenwald GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Straße „Am freien Feld 4“ in 73669 Lichtenwald, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Intervention erforderlich machten.
Der Geschäftsführer der Immo Lichtenwald GmbH, Wolf Kunze, stellte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, vertreten durch die Kanzlei Maier Rechtsanwälte in Stuttgart. Der zuständige Richter hat den Beschluss gefasst, um das Vermögen der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Maßnahmen zur Vermögenssicherung einzuleiten.
Gerichtliche Anordnung und vorläufige Maßnahmen
Das Gericht hat mehrere wesentliche Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Immo Lichtenwald GmbH zu schützen:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wird untersagt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, ansässig in der Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, bestellt. Herr Bananyarli ist ab sofort befugt, sämtliche Entscheidungen über das Vermögen der Immo Lichtenwald GmbH zu überwachen und zu kontrollieren. Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen sind nur mit seiner Zustimmung gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und dessen Erhalt zu gewährleisten. Dabei prüft er auch, ob die Vermögenswerte der Immo Lichtenwald GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Zu seinen Befugnissen gehört es, Bankkonten der Schuldnerin zu sperren, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und Gelder auf spezielle Insolvenzkonten umzuleiten. Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über sämtliche Kontostände zu erteilen.
Den Schuldnern der Immo Lichtenwald GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Alle Leistungen müssen nun an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden, um eine geordnete Abwicklung des Vermögens zu gewährleisten.
Zudem ist Rechtsanwalt Bananyarli ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einblick in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen. Die Immo Lichtenwald GmbH ist verpflichtet, ihm die notwendigen Informationen und Einsichten zu gewähren, um eine umfassende Prüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung
Die Maßnahmen des Gerichts wurden öffentlich bekannt gemacht und sind auch über elektronische Informationssysteme zugänglich. Die Veröffentlichung bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert und wird im Falle der Insolvenzeröffnung gelöscht, spätestens jedoch sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen, eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und kann auch vor der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden.
Elektronische Rechtsbehelfe sind nur über gesicherte Übertragungswege zulässig. Eine einfache E-Mail genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden Sie auf der Website www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Esslingen – Insolvenzgericht – 17.09.2024