Die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zielen darauf ab, den Meldeaufwand für Banken und Finanzinstitute durch eine pragmatischere Herangehensweise an die Korrektur von Fehlern zu verringern. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
- Eingrenzung der Pflicht zur Korrektur historischer Daten: Banken müssen Fehler nun nur für den aktuellen Meldestichtag und die vier vorangegangenen Quartale korrigieren, anstatt wie bisher alle Fehler unabhängig von ihrer Bedeutung oder dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu berichtigen.
- Korrekturen bei monatlichen Meldungen: Hier sind Korrekturen mindestens sechs Monate rückwirkend erforderlich, jedoch mindestens bis zum Ende des letzten Jahres.
- Erhöhte Rundungstoleranz: Finanzinstitute dürfen ihre Meldungen zukünftig auf 10.000 Euro anstatt auf 1.000 Euro genau melden, was eine erhebliche Entlastung darstellt.
Diese Reformen sollen den Fokus von aufwändigen und detaillierten Fehlerkorrekturen hin zu strategischen Aufgaben lenken und gleichzeitig die Qualität der Aufsicht durch gezielte Datenerfassung sicherstellen. Die Umsetzung durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank ab dem 17. Oktober 2024 wird voraussichtlich zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und einem reibungsloseren Ablauf der Meldeprozesse führen.