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Geplante Reform: Betreuer und Vormünder sollen künftig deutlich besser vergütet werden

niekverlaan (CC0), Pixabay

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine spürbare Verbesserung der Vergütung für Betreuer und Vormünder vorsieht. Diese Reform soll insbesondere jenen zugutekommen, die Menschen mit Behinderungen rechtlich vertreten oder die Vormundschaft für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen übernehmen.

Berufliche Betreuer und Vormünder sollen demnach eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 12,7 Prozent erhalten, um ihre wichtige gesellschaftliche Rolle angemessen zu honorieren. Aber auch ehrenamtliche Betreuer und Vormünder sollen von der Reform profitieren: Die Aufwandspauschale wird um 25 Euro angehoben und beträgt künftig 450 Euro.

Die Reform ist als Anerkennung der wertvollen Arbeit dieser Berufsgruppe gedacht, die tagtäglich Verantwortung für das Wohlergehen und die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen übernimmt. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und sorgt bereits jetzt für positive Resonanz, da sie eine längst überfällige finanzielle Aufwertung der oft anspruchsvollen und emotional belastenden Aufgaben verspricht.

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