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Insolvenzverfahren angeordnet: Vorläufige Verwaltung des Vermögens der d.i.i. Bestand D GmbH & Co. KG

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Bestand D GmbH & Co. KG, ansässig in der Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRA 10921), wurde am 13. September 2024 um 11:50 Uhr vom Amtsgericht Wiesbaden eine vorläufige Vermögensverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 10 IN 413/24). Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte mit Sitz in der Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main bestellt. Rittmeister, erreichbar unter der Telefonnummer 069 203476-0, wird die Verantwortung für die Sicherung der Vermögenswerte übernehmen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Verfügungen vorgenommen werden.

Schuldner des Unternehmens d.i.i. Bestand D GmbH & Co. KG sind dazu aufgefordert, nur noch unter Berücksichtigung des ergangenen Beschlusses Zahlungen zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Dies bedeutet, dass alle finanziellen Transaktionen nur noch mit der Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus haben auch Gläubiger die Möglichkeit, gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu rügen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen.

Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht und von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet ist.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der d.i.i. Bestand D GmbH & Co. KG und wird nun das weitere Vorgehen zur Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

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