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15.000 Anträge auf Geschlechtsänderung: Deutlich mehr als erwartet vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes

Laut einer Datenauswertung des Magazins „Spiegel“ haben bis Ende August bundesweit rund 15.000 Menschen einen Antrag auf Änderung ihres Geschlechtseintrags gestellt. Diese Zahl liegt deutlich über den ursprünglich angenommenen 4.000 Fällen pro Jahr, mit denen die Ampel-Koalition in ihrem Gesetzentwurf gerechnet hatte.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das im November in Kraft tritt, ermöglicht es volljährigen Personen, ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Obwohl das Gesetz offiziell erst im November gilt, können bereits jetzt Anträge gestellt werden. Die hohe Anzahl an Anträgen deutet auf ein starkes Bedürfnis nach einer vereinfachten rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität hin.

Experten werten diese Entwicklung als ein Zeichen für die lange aufgestaute Nachfrage nach solchen rechtlichen Anpassungen und sehen darin eine Bestätigung der Notwendigkeit des neuen Gesetzes. Kritiker hingegen befürchten, dass die stark angestiegene Zahl an Anträgen zu einer Überlastung der zuständigen Behörden führen könnte.

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