Start Verbraucherschutz Interview mit Rechtsanwalt Reime: Rechtliche Analyse von Gold versus Kryptowährungen

Interview mit Rechtsanwalt Reime: Rechtliche Analyse von Gold versus Kryptowährungen

12

Interviewer: Herr Reime, in dem Video wird das Thema „Gold versus Kryptowährungen“ angesprochen. Aus rechtlicher Sicht: Welche Aspekte sollten Anleger berücksichtigen, wenn sie in physisches Gold oder Kryptowährungen investieren?

Rechtsanwalt Reime: Bei Investitionen in Gold und Kryptowährungen gibt es einige wichtige rechtliche Unterschiede. Beim Kauf von physischem Gold erwirbt man eine greifbare Sache, die man besitzen, lagern und handeln kann. Der Kauf und Verkauf von physischem Gold unterliegt der Mehrwertsteuerfreiheit, solange es sich um Anlagegold handelt. Zudem fällt bei einem Verkauf nach einer Haltedauer von über einem Jahr keine Abgeltungssteuer an, unabhängig vom Gewinn. Das bietet rechtliche und steuerliche Vorteile, die bei kurzfristigen Anlageformen nicht gegeben sind.

Bei Kryptowährungen hingegen handelt es sich um digitale Vermögenswerte, die in vielen Ländern rechtlich noch nicht vollständig reguliert sind. Es gibt rechtliche Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Gewinnen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen in Deutschland ebenfalls der Steuer, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erwerb verkauft werden. Zudem birgt der fehlende Anlegerschutz in vielen Fällen ein höheres Risiko, da Kryptowährungen in vielen Ländern keine gesetzlich geregelten Vermögenswerte darstellen.

Interviewer: Das Video erwähnt auch die Risiken von Kryptowährungen, insbesondere das plötzliche Verlieren von Werten. Welche rechtlichen Maßnahmen können Anleger ergreifen, um sich vor solchen Risiken zu schützen?

Rechtsanwalt Reime: Ein großes Problem bei Kryptowährungen ist die Volatilität und die damit verbundenen finanziellen Risiken. Es gibt wenig bis gar keine rechtlichen Mechanismen, die Anleger in einem solchen Fall schützen können. Ein typisches Beispiel ist der Verlust durch den Absturz des Kurses oder durch technische Fehler wie den Verlust von Zugangsdaten zu Wallets. Es gibt hier keine gesetzliche Haftung oder Versicherung für Verluste, was bei traditionellen Anlageformen anders ist. Anleger sollten daher auf eine sichere Aufbewahrung ihrer Kryptowährungen achten, beispielsweise durch sogenannte „Cold Wallets“ und sichere Passwörter. Auch die Auswahl seriöser Plattformen für den Handel spielt eine wichtige Rolle, da nicht alle Handelsplattformen den gleichen rechtlichen Schutz bieten.

Interviewer: Der Unterschied zwischen physischem Gold und Goldzertifikaten wird ebenfalls im Video angesprochen. Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Kauf von Goldzertifikaten im Vergleich zu physischem Gold?

Rechtsanwalt Reime: Beim Kauf von physischem Gold besitzt der Anleger tatsächlich einen physischen Vermögenswert, der greifbar ist und jederzeit verkauft werden kann. Bei Goldzertifikaten oder sogenannten „Papiergold“-Produkten handelt es sich hingegen um eine spekulative Anlageform, die nicht immer durch tatsächliches Gold gedeckt ist. Rechtlich gesehen besteht hier das Risiko, dass im Falle einer Krise oder Insolvenz des Emittenten das Gold nicht mehr verfügbar ist, obwohl man ein Anrecht darauf hätte. Anleger sollten daher darauf achten, welche Art von Zertifikat sie erwerben und ob das Zertifikat tatsächlich durch physisches Gold gedeckt ist.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die zwischen Gold und Kryptowährungen schwanken?

Rechtsanwalt Reime: Aus rechtlicher Sicht empfehle ich, dass Anleger ihr Portfolio diversifizieren und nicht alles auf eine Karte setzen. Kryptowährungen bieten durchaus Chancen, bergen jedoch hohe Risiken und rechtliche Unsicherheiten. Gold hingegen hat sich als stabile Anlageform bewährt und bietet rechtliche und steuerliche Vorteile, insbesondere bei langfristigen Investments. Ich rate, nur einen kleinen Teil des Vermögens in Kryptowährungen zu investieren und den Großteil auf etablierte Anlageformen wie physisches Gold oder gut regulierte Finanzprodukte zu setzen.

Interviewer: Vielen Dank für die rechtlichen Einblicke, Herr Reime!

Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen!

Link: https://www.youtube.com/watch?v=BvrS0eSH1l0

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein