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FMA verhängt Geldstrafen gegen Verantwortliche der Liechtensteinischen Landesbank Österreich wegen Verstoßes gegen das AIFMG

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen mehrere verantwortliche Personen der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG Sanktionen verhängt. Aufgrund von Verstößen gegen das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) wurden den Verantwortlichen jeweils Geldstrafen in Höhe von 8.000 Euro auferlegt. Die Strafen wurden im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) verhängt und sind inzwischen rechtskräftig.

Die Verstöße betreffen die Rolle der Bank als Verwahrstelle für zwei Immobilienfonds. Im Zuge dieser Tätigkeit wurde gegen die gesetzlichen Pflichten zur Überwachung der Cashflows gemäß § 19 Abs. 7 AIFMG verstoßen. Diese Vorschriften sind von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass sämtliche Zahlungen der Anleger bei der Zeichnung von Fondsanteilen ordnungsgemäß erfolgen und alle Mittel des Fonds korrekt auf Geldkonten verbucht werden.

Die FMA betonte, dass die Einhaltung dieser Überwachungspflichten entscheidend ist, um das Vertrauen der Anleger in die Sicherheit und Transparenz von Investmentfonds zu wahren. Der Fall verdeutlicht, dass die Finanzmarktaufsicht konsequent gegen Verstöße vorgeht, um die Integrität des Finanzmarktes zu schützen.

Mit der rechtskräftigen Entscheidung der FMA setzt die Behörde ein klares Signal, dass Verstöße gegen die Regelungen des AIFMG nicht toleriert werden und verantwortliche Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

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