Emittenten können ihre Aktienprospektverfahren seit vergangenem Jahr deutlich beschleunigen. Die Finanzaufsicht BaFin bietet ihnen an, die Verfahrensdauer auf sechs bis acht Wochen zu verkürzen. Damit das gelingt, müssen sich die Emittenten an Vorgaben halten. Ihre Erwartungshaltung hat die BaFin nun klargestellt.
Die BaFin bietet Emittenten an, bei Aktienprospektverfahren verkürzte Verfahrensabläufe zu nutzen. Damit kann sich die Verfahrensdauer bei Börsengängen/IPOs (Initial Public Offering, erstmaliges Angebot von Wertpapieren) und sonstigen Aktienprospekten deutlich reduzieren. Statt einer Verfahrensdauer von bisher zehn bis zwölf Wochen ist nun eine Zeitspanne zwischen sechs und acht Wochen möglich.
Mehrere Emittenten haben das beschleunigte Verfahren bereits angewendet. Um das Verfahren erfolgreich zu verkürzen, sind einige Schritte zwingend erforderlich: Der Emittent und sein rechtlicher Vertreter müssen sich mit der BaFin vorbesprechen, einen realistischen Zeitplan abstimmen und ein-halten. Die Ersteinreichung des Prospekts muss zudem vollständig sein. Ebenso relevant ist, dass der Emittent das Prospektverfahren zuverlässig durchführt und die Anhörungspunkte während des laufenden Verfahrens anforderungsgemäß umsetzt.
Ihre Erwartungshaltung an die Emittenten hat die BaFin klargestellt und auf ihrer Website veröffentlicht.
Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung
Mit ihrem Angebot des beschleunigten Aktienprospektverfahrens leistet die BaFin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Kapitalmarktes und zur Effizienz ihrer Aufsichtstätigkeit.
Im Einklang mit ihren Jahreszielen für 2024, die auf Bürokratieabbau abzielen, entwickelt die Behörde ihre Arbeitsweisen kontinuierlich weiter. Ziel ist es, die Qualität und Schnelligkeit aufsichtsrechtlicher Entscheidungen zu verbessern.