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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

930 VRs 851 Js 34041/​23

Ermittlungsverfahren gegen Kreuzburg, Nicole, geb. am 26.01.1985 in Leinefelde-Worbis

In dem Strafverfahren Az. 851 Js 34041/​23 hat das Amtsgericht Bad Heiligenstadt mit Strafbefehl vom 21.02.2024 die Einziehung von Wertersatz für Taterträge in Höhe von 9.877,30 EUR rechtskräftig angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 3.628,10 EUR gesichert werden.

Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilte stellte unbekannten Tätern die im einzelnen aufgeführten Konten zu Verfügung, auf welche sodann Überweisungen einer Vielzahl von Geschädigten eingegangen sind. Auf Geheiß der unbekannten Täterschaft leitete die Verurteilte diese Überweisungen auf Konten in Malta, an Kryptowährungsplattformen und an ein Konto bei der Revolutbank weiter. Dabei erkannte sie nicht, dass die Überweisungsgutschriften allesamt aus Betrugstaten herrührten, bei denen den jeweiligen Auftraggebern der Überweisungen Liebschaften zu angeblich existenten Personen vorgespiegelt worden waren und die dergestalt irrenden Geschädigten unter verschiedenen Vorwänden zu Überweisungen auf ihre Konten veranlasst wurden.

1.) Auf dem Girokonto bei der Kreissparkasse Eichsfeld gingen in der Zeit vom 25.08.2023 bis zum 12.10.2023 insgesamt 15.400,00 € an Überweisungsgutschriften von verschiedenen Geschädigten, darunter der Geschädigten Öztürk und Fischer ein, die von der Verurteilten jeweils weitergeleitet wurde.

2.) Auf dem von der Verurteilten eröffneten Girokonto bei der Consorsbank (DE21 7603 0080 0270 2575 35) gingen ab dem 12.10.2023 insgesamt 35.400,00 € ein, die bis auf einen zum 31.10.2023 bestehenden Rest von 750,00 € weitergeleitet wurden.

3.) Auf dem von der Verurteilten eröffneten Girokonto bei der N26-Bank (DE77 1001 1001 2900 2385 79) gingen ab dem 05.10.2023 insgesamt 8.640,00 € ein, die bis auf einen Rest von 3.628,10 € weitergeleitet wurden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 851 Js 34041/​23 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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