Start Verbraucherschutz Interview mit Rechtsanwältin Frau Bontschev über Goldhandel und rechtliche Aspekte

Interview mit Rechtsanwältin Frau Bontschev über Goldhandel und rechtliche Aspekte

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hamiltonleen (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, in letzter Zeit hören wir immer mehr über Anleger, die aktiv mit Gold handeln. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Was sind die rechtlichen Voraussetzungen, wenn jemand beabsichtigt, Gold zu kaufen und später mit Gewinn zu verkaufen? Ist das aus rechtlicher Sicht überhaupt erlaubt?

Frau Bontschev: Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Hürden, die den Handel mit Gold verbieten. Jeder in Deutschland darf Gold kaufen und verkaufen, sowohl privat als auch gewerblich, solange bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Besonders wichtig ist dabei die steuerliche Behandlung. In Deutschland gilt: Wenn Sie Gold privat kaufen und es mindestens ein Jahr lang halten, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Verkaufen Sie jedoch innerhalb dieses Jahres, müssen die Gewinne als sogenannte „private Veräußerungsgeschäfte“ versteuert werden, und zwar nach Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz.

Interviewer: Was genau fällt unter diese Steuerregelung, und worauf müssen Anleger achten?

Frau Bontschev: Die Regelung bezieht sich auf physisches Gold, also Münzen und Barren, die zu Anlagezwecken erworben werden. Wichtig ist dabei, dass das Gold einen Reinheitsgrad von mindestens 99,5 Prozent haben muss, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Es gibt jedoch auch andere Anlageformen, wie sogenannte Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) oder Gold-Derivate, die nicht immer steuerlich gleich behandelt werden. Bei diesen Anlageformen hängt es von der konkreten Gestaltung ab, ob die einjährige Spekulationsfrist zur Steuerfreiheit gilt oder ob laufende Gewinne, beispielsweise in Form von Zinsen oder Dividenden, versteuert werden müssen.

Interviewer: Gibt es auch regulatorische Vorschriften, die den Handel mit Gold betreffen, etwa im Bereich der Finanzaufsicht?

Frau Bontschev: Der Kauf und Verkauf von physischem Gold selbst unterliegt keinen besonderen aufsichtsrechtlichen Beschränkungen durch die BaFin, da es sich hier nicht um Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt. Allerdings sollten Anleger vorsichtig sein, wenn sie über Plattformen oder Unternehmen handeln, die Gold in Form von Wertpapieren oder anderen Finanzprodukten anbieten. Diese Unternehmen benötigen eine entsprechende Lizenz, und hier greift auch die BaFin-Aufsicht. Anleger sollten sicherstellen, dass der Anbieter reguliert ist, um mögliche Risiken zu minimieren.

Interviewer: Und wie sieht es bei größeren Goldkäufen aus? Gibt es hier besondere Meldepflichten?

Frau Bontschev: Ja, bei größeren Goldkäufen gibt es gesetzliche Regelungen zur Geldwäscheprävention. Seit der Verschärfung des Geldwäschegesetzes (GwG) liegt die Grenze für anonyme Goldkäufe bei 2.000 Euro. Das bedeutet, dass bei Käufen über diesem Betrag die Identität des Käufers geprüft und dokumentiert werden muss. Diese Regelung soll verhindern, dass Goldgeschäfte zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die aktiv mit Gold handeln möchten?

Frau Bontschev: Zunächst sollten sie sich gut über die steuerlichen und rechtlichen Aspekte informieren. Vor allem sollten sie darauf achten, die Haltefristen einzuhalten, um von der Steuerfreiheit zu profitieren. Zudem sollten Anleger immer auf die Seriosität der Anbieter achten und nur bei vertrauenswürdigen und lizenzierten Händlern kaufen.

Link:  https://www.youtube.com/watch?v=e89tSWhTlaY&t=29s

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