Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Internationales Bankhaus Bodensee AG strenge Maßnahmen angeordnet. Eine Sonderprüfung ergab, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in bestimmten Bereichen nicht den Anforderungen des § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) entsprach. Infolgedessen hat die BaFin gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG veranlasst, dass das Bankhaus seine Organisationsstrukturen umfassend überarbeiten und sicherstellen muss, dass alle Vorgaben des KWG in vollem Umfang eingehalten werden.
Die Prüfung brachte erhebliche organisatorische Mängel ans Licht, die für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung unabdingbar sind. Um das Risiko für die Stabilität des Bankhauses zu minimieren, hat die BaFin zusätzlich erhöhte Eigenmittelanforderungen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG verhängt. Dies soll sicherstellen, dass das Institut ausreichend finanzielle Rücklagen besitzt, um mögliche Risiken zu decken.
Die angeordneten Maßnahmen sind seit dem 10. September 2024 rechtskräftig. Mit dieser Entscheidung sendet die BaFin ein klares Signal, dass sie auch weiterhin streng auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen achtet, um die Sicherheit und Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten.
Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b Absatz 1 KWG und dient der Transparenz und dem Schutz des Finanzmarkts.