Start Verbraucherschutz Rechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Bitcoin: Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Bontschev

Rechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Bitcoin: Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Bontschev

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photographersupreme (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, im vorliegenden Text wird Bitcoin als „letzte Chance“ und „Ausweg“ beworben. Gibt es rechtliche Bedenken, die hierbei berücksichtigt werden sollten?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, auf jeden Fall. Bei der Bewerbung von Finanzprodukten wie Bitcoin ist Vorsicht geboten, insbesondere wenn solche markanten Begriffe wie „letzte Chance“ verwendet werden. Solche Aussagen können schnell als irreführend oder übertrieben eingestuft werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland zum Beispiel müssen solche Aussagen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um eine risikolose Investition handelt.

Interviewer: Was könnte das für den Veranstalter des beworbenen Blockchain-Events bedeuten?

Rechtsanwältin Bontschev: Veranstalter müssen besonders auf die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen achten. Wenn während des Events Finanzprodukte wie Bitcoin beworben werden, könnte das als Finanzberatung gelten, wofür spezifische Lizenzen erforderlich sind. Zudem müsste bei der Veranstaltung klar hervorgehoben werden, dass Investitionen in Bitcoin immer mit Risiken verbunden sind, um nicht den Eindruck einer sicheren Investition zu erwecken.

Interviewer: Im Text wird auch erwähnt, dass das Event nicht aufgezeichnet wird, aber einzelne Teile online veröffentlicht werden könnten. Gibt es dazu rechtliche Vorgaben?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Die Teilnehmer sollten vorab eindeutig informiert werden, wenn Teile der Veranstaltung aufgezeichnet und später veröffentlicht werden. Datenschutz spielt hier eine große Rolle, insbesondere wenn persönliche Daten der Teilnehmer betroffen sein könnten. Es ist ratsam, eine schriftliche Einwilligung von den Teilnehmern einzuholen, um sicherzustellen, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einblicke.

Link:  https://www.youtube.com/watch?v=HKPhBhTXrJw

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