Russische Oligarchen, die sich gegen die Meldepflicht ihrer Vermögenswerte innerhalb der EU gewehrt hatten, sind vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Entscheidung bestätigt, dass die Vermögensoffenlegung im Rahmen der Sanktionen gegen Russland zulässig ist.
Das Gericht in Luxemburg betonte, dass die Bekämpfung von Rechts- und Finanzkonstrukten zur Umgehung von Sanktionen die Maßnahme rechtfertige. Die Kläger, darunter bekannte Oligarchen wie Pjotr Awen, Michail Fridman, German Chan, Gennadi Timtschenko und seine Frau Elena Timtschenko, waren aufgrund ihrer engen Verbindungen zur russischen Regierung auf die Sanktionsliste der EU gesetzt worden. Die im Juli 2022 erlassene Verordnung verpflichtet sie, ihr Vermögen innerhalb der EU offenzulegen und bei Überprüfungen mit den Behörden zu kooperieren.
Die Oligarchen argumentierten, dass der EU-Rat seine Befugnisse missbraucht habe, doch das EU-Gericht wies diese Argumentation entschieden zurück. Es bestätigte, dass der Rat der EU im Rahmen seiner Sanktionen berechtigt sei, Meldepflichten und Kooperationsauflagen zu verhängen, um die Wirksamkeit der Vermögenssperren zu gewährleisten.
Im April hatte das EU-Gericht Sanktionen gegen Awen und Fridman teilweise aufgehoben, jedoch nur für den Zeitraum von Ende Februar 2022 bis Mitte März 2023. In anderen Fällen stehen Entscheidungen noch aus. Die Kläger haben die Möglichkeit, gegen das aktuelle Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.
Diese Entscheidung unterstreicht die Entschlossenheit der EU, Sanktionen gegen einflussreiche russische Persönlichkeiten strikt durchzusetzen und zu überwachen, um mögliche Umgehungsversuche zu unterbinden.