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Hipp wegen irreführender Werbung verurteilt: Oberlandesgericht München untersagt Werbeaussage
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Hipp wegen irreführender Werbung verurteilt: Oberlandesgericht München untersagt Werbeaussage

RitaE (CC0), Pixabay

Das Oberlandesgericht München hat dem Babynahrungshersteller Hipp untersagt, weiterhin mit der Aussage zu werben, dass Kinder „7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ benötigen. Diese Aussage war prominent auf der Verpackung von Kindermilch abgedruckt, jedoch erst im Kleingedruckten erklärt, dass sich der Vitamin-D-Bedarf auf das Körpergewicht pro Kilogramm bezieht.

Das Gericht entschied, dass der Gesamteindruck der Werbung irreführend sei. Es sei falsch zu behaupten, dass Kinder insgesamt siebenmal so viel Vitamin D benötigen wie Erwachsene und dass die Kindermilch von Hipp diesen Bedarf decke. Das Gericht betonte, dass solche Werbeaussagen besonders bei Produkten für Kinder klar und verständlich sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mit dem Urteil gab das Oberlandesgericht einer Klage der Verbraucherzentralen statt, die die Werbung als irreführend kritisiert hatten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und korrekten Kommunikation in der Werbung, insbesondere bei sensiblen Produkten wie Babynahrung, die das Vertrauen der Eltern in eine gesunde Ernährung für ihre Kinder beeinflusst.

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