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Irreführende Werbung: Gericht verbietet Hipp-Werbung zur Kindermilch

Beschluss | © Hans / Pixabay

Das Oberlandesgericht München hat den Babynahrungshersteller Hipp wegen irreführender Werbung zur Kindermilch verurteilt. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Werbeaussage: „Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener.“ Diese Behauptung erweckte den Eindruck, dass Kinder einen deutlich höheren Bedarf an Vitamin D haben und die Kindermilch von Hipp diesen Bedarf optimal decken könne. Erst im Kleingedruckten wurde jedoch klargestellt, dass sich diese Aussage lediglich auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht – ein Detail, das für viele Verbraucher leicht übersehen werden konnte.

Das Gericht entschied, dass der Gesamteindruck der Werbung irreführend sei. Die Aussage suggeriere fälschlicherweise, dass ein Kind insgesamt siebenmal so viel Vitamin D benötige wie ein Erwachsener, was nicht den wissenschaftlichen Fakten entspricht. Mit diesem Urteil gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentralen statt, die den Schutz der Konsumenten vor irreführenden Werbebotschaften forderten.

Das Urteil stellt klar, dass Babynahrungshersteller präzise und transparente Aussagen machen müssen, um Verwirrung bei den Eltern zu vermeiden.

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