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Interview mit Rechtsanwalt Reime: Rechtliche Implikationen von Finanzberatung und Selbstmanagement in Medieninhalten

u_hmycfmol94 (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Reime, im Text geht es darum, wie Menschen ihre Finanzen managen und ob sie sich zu sehr damit beschäftigen können. Finanzthemen sind oft komplex und emotional geladen. Welche rechtlichen Risiken können entstehen, wenn Menschen in sozialen Medien oder Videos über Finanzthemen sprechen und Tipps geben?

Rechtsanwalt Reime: Das ist eine sehr wichtige Frage. Sobald jemand über Finanzen spricht und anderen Personen Tipps gibt, kann das schnell in den Bereich der sogenannten „Anlageberatung“ oder „Finanzberatung“ fallen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist es in Deutschland grundsätzlich nur Personen und Unternehmen erlaubt, solche Beratungen anzubieten, die eine Lizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Werden in Videos oder Social Media Beiträge konkrete Aktien oder Finanzprodukte empfohlen, kann das als Anlageberatung gewertet werden. Das bedeutet, dass der Ersteller des Inhalts dafür haften könnte, wenn Zuschauer aufgrund dieser Informationen Entscheidungen treffen und finanzielle Verluste erleiden.

Interviewer: Im Video wird keine direkte Kaufempfehlung ausgesprochen, dennoch wird detailliert über Aktien und Strategien gesprochen. Reicht es rechtlich aus, zu sagen, dass keine Empfehlungen gegeben werden?

Rechtsanwalt Reime: Der Hinweis, dass es sich um keine Anlageberatung handelt, kann zwar helfen, das Risiko zu minimieren, ist aber nicht immer ausreichend. Entscheidend ist, wie der Inhalt insgesamt präsentiert wird und ob er den Anschein erweckt, dass Empfehlungen gegeben werden. Wenn beispielsweise sehr spezifische Aktien genannt und deren zukünftige Entwicklung prognostiziert werden, könnte das dennoch als beratungsähnlich angesehen werden. Auch Begriffe wie „günstige Einstiegschancen“ oder „lukrative Aktie“ könnten als implizite Empfehlung verstanden werden. Es kommt also auf die Gesamtwirkung des Inhalts an.

Interviewer: Was ist, wenn jemand durch solche Empfehlungen Verluste erleidet? Wie sieht es mit der Haftung aus?

Rechtsanwalt Reime: Wenn eine Person durch die Informationen in einem Video Verluste erleidet und der Eindruck entsteht, dass es sich um eine fachkundige Empfehlung gehandelt hat, könnte der Ersteller des Inhalts haftbar gemacht werden. Gerade bei komplexen Finanzprodukten wie Aktien oder ETFs besteht immer ein Risiko. Der Videoersteller sollte also sehr vorsichtig sein, keine Garantien oder übertriebenen Gewinnversprechen abzugeben. Die rechtlichen Risiken sind besonders hoch, wenn der Ersteller des Videos durch Werbe- oder Affiliate-Programme direkt von den getätigten Investments profitiert.

Interviewer: Was ist, wenn Werbepartner wie in diesem Fall erwähnt werden? Gibt es spezielle Anforderungen für solche Kooperationen?

Rechtsanwalt Reime: Ja, Kooperationen und Werbepartnerschaften müssen klar und transparent gekennzeichnet werden. Das Publikum muss wissen, dass der Ersteller des Inhalts für die Empfehlung von Produkten oder Dienstleistungen eine Vergütung erhält. In Deutschland schreibt das Telemediengesetz (TMG) eine deutliche Kennzeichnung solcher Inhalte vor, um Interessenkonflikte offen zu legen. Zudem ist es wichtig, dass der Ersteller nicht den Eindruck erweckt, die Empfehlung sei unabhängig oder neutral, wenn er durch die Bewerbung finanziell profitiert.

Interviewer: Haben Sie abschließend einen Rat für Menschen, die über Finanzthemen in sozialen Medien sprechen möchten?

Rechtsanwalt Reime: Der wichtigste Ratschlag ist, Transparenz zu wahren und klarzustellen, dass es sich um persönliche Meinungen und keine professionellen Finanzberatungen handelt. Es ist ebenfalls wichtig, keine Garantien abzugeben oder falsche Hoffnungen zu wecken. Wenn jemand regelmäßig über Finanzen spricht und dabei Geld verdient, sollte er prüfen, ob er eine BaFin-Lizenz benötigt. Es ist auch ratsam, immer auf die Risiken von Investitionen hinzuweisen, damit keine falschen Erwartungen geweckt werden.

Link: https://www.youtube.com/watch?v=PwA4aWIYjug&t=19s

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