Start Verbraucherschutz Interview mit Rechtsanwältin Bontschev über die rechtlichen Aspekte von Aktienvideos und Empfehlungen

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev über die rechtlichen Aspekte von Aktienvideos und Empfehlungen

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AuraFinance (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, im Video wird detailliert über bestimmte Aktien gesprochen und es werden persönliche Investmentstrategien geteilt. Was sind die rechtlichen Implikationen, wenn solche Videos veröffentlicht werden?

Rechtsanwältin Bontschev: Solche Inhalte müssen äußerst vorsichtig gestaltet werden, da sie leicht als Anlageberatung verstanden werden könnten. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) stellt klare Anforderungen an Personen, die regelmäßig Empfehlungen zu Aktien oder anderen Finanzprodukten aussprechen. Wer beispielsweise regelmäßig zu Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren rät, benötigt dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Selbst wenn in dem Video darauf hingewiesen wird, dass keine Kaufempfehlung gegeben wird, könnte der Inhalt als beratungsähnlich aufgefasst werden, insbesondere wenn detaillierte Analysen zu bestimmten Aktien und potenzielle Kursentwicklungen besprochen werden.

Interviewer: Im Text wird auch auf die Kursentwicklung und Gewinnprognosen der Aktien eingegangen. Gibt es hier rechtliche Grenzen?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, wenn Prognosen und Kursentwicklungen veröffentlicht werden, müssen diese auf nachvollziehbaren und realistischen Annahmen basieren. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Gewinne garantiert sind oder dass es sich um risikolose Investments handelt. Hier gilt es, stets transparent auf die Risiken hinzuweisen, die mit solchen Investitionen verbunden sind. Außerdem sollten solche Aussagen nicht zu Werbezwecken übertrieben werden, da dies irreführend und damit wettbewerbswidrig sein kann.

Interviewer: Es wird auch ein Werbepartner genannt, der Aktienkäufe unterstützt. Welche Anforderungen bestehen in solchen Fällen?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Nennung eines Werbepartners, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzprodukten, erfordert eine klare und transparente Kennzeichnung. Es muss für den Zuschauer unmissverständlich sein, dass hier eine Geschäftsbeziehung besteht und der Videoersteller möglicherweise von der Nutzung des Dienstes profitiert. Es dürfen keine Interessenskonflikte verschleiert werden. Zudem unterliegt die Werbung für Finanzprodukte strengen regulatorischen Vorgaben, um sicherzustellen, dass potenzielle Investoren nicht irregeführt werden.

Interviewer: Was ist mit der Haftung des Videoerstellers, wenn Zuschauer aufgrund der Inhalte Verluste erleiden?

Rechtsanwältin Bontschev: Obwohl der Hinweis gegeben wird, dass keine Kaufempfehlungen ausgesprochen werden, besteht dennoch ein gewisses Haftungsrisiko. Sollte sich herausstellen, dass fehlerhafte Informationen gegeben wurden oder dass Risiken nicht ausreichend kommuniziert wurden, könnten geschädigte Investoren rechtliche Schritte gegen den Videoersteller in Betracht ziehen. Es wäre wichtig, dass solche Inhalte immer sorgfältig recherchiert sind und potenzielle Risiken deutlich hervorgehoben werden.

Interviewer: Was raten Sie abschließend allen, die solche Finanzvideos erstellen wollen?

Rechtsanwältin Bontschev: Wer Finanzvideos erstellt und in diesen Anlageempfehlungen oder Analysen zu Aktien gibt, sollte immer sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es ist ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzugehen, dass man nicht in die rechtliche Grauzone der unerlaubten Anlageberatung gerät. Zudem sollte Transparenz gegenüber dem Publikum oberste Priorität haben – sowohl in Bezug auf Werbepartnerschaften als auch in Bezug auf die Risiken von Investments.

Link: https://www.youtube.com/watch?v=ORf_uXnmsGM&t=19s

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